Hunde
Alle Hunde müssen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE angemeldet und registriert werden. Die HundehalterInnen erhalten für das angemeldete Tier die Hundemarke. Mit der Registrierung können entlaufene Hunde schnell dem jeweiligen Besitzer zugeordnet und wieder sicher zurück gebracht werden.
Wir bitten Sie, die Anmeldung Hundekontrolle anhand des AMICUS-Eintrages, resp. des Hundebüchleins (sofern noch nicht im AMICUS) auszufüllen und damit am Schalter der Präsidialabteilung vorzusprechen.
Alle HundehalterInnen, deren Hund am Stichtag 1. August 6 Monate alt ist, erhalten im August eine Rechnung für die Hundetaxe. Sobald der Hund registriert ist, erfolgt die Rechnungsstellung der Hundetaxe jährlich automatisch.
Hundekot
Auf dem Gemeindegebiet von Lengnau BE sind aktuell 37 Robidog-Behälter aufgestellt. Wir bitten die HundehalterInnen, den Kot ihrer Hunde fachgerecht in die aufgestellten Robidogs zu entsorgen. Zusätzlich befinden sich 4 Hundetoiletten in Lengnau BE und an einigen Kehrichteimern sind Rollenhalter mit Robidog-Säckli befestigt.
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie die Übersichtspläne mit den Standorten der 37 Robidog-Behälter und der 4 Hundetoiletten in der Gemeinde Lengnau BE.
Hundegesetz im Kanton Bern
Das Hundegesetz des Kantons Bern beinhaltet wichtige Hinweise für die HundehalterInnen, welche unbedingt beachten werden müssen.
Die HundehalterInnen haben unter anderem die Pflicht, jeglichen Kot zu entfernen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Die Ortspolizei der Einwohnergemeinde Lengnau BE führt regelmässig Kontrollen in den betroffenen Gebieten und auf dem gesamten Gemeindegebiet von Lengnau BE durch. Widerhandlungen können gemäss Art. 15 des Hundegesetzes des Kantons Bern mit Busse bestraft werden.
Aufgrund des Hundegesetzes hat der Einwohnergemeinderat Lengnau BE das Reglement über die Hundetaxe und die Verordnung über die Hundetaxe per 01.07.2013 erlassen.
Sachkundenachweise
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium für HundehalterInnen per 01.01.2017 aufgehoben. Im Kanton Bern besteht kein kantonales Kursobligatorium. HundehalterInnen müssen deshalb keinen Sachkundenachweis mehr vorweisen können.
Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie noch weitere Informationen und Merkblätter.
Infoblatt AMICUS „Ich werde Hundehalter – Was muss ich beachten?“
Merkblatt „Ärger mit Hundekot / Hundegesetz des Kantons Bern“
Broschüre „Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern“
Broschüre „Mein Hund“
Hundetaxe 2022
Zur Medienmitteilung „Bekämpfung Hundekot / Aktion saubere Wegränder – Für eine saubere Umwelt“
Information zu Tierschutz, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug
Robidog-Behälter und öffentliche Kehrichteimer:
Übersichtsplan komplett
Übersichtsplan Nord
Übersichtsplan Süd