AHV und IV Leistungen
Mit dem Erreichen des Pensionsalters haben Sie Anspruch auf eine Altersrente. Bei der Anschaffung spezifischer Hilfsmittel im Alter steht Ihnen Unterstützung zu, und Sie können im Falle von Hilflosigkeit auch eine finanzielle Unterstützung beantragen.
AHV
Personen, die das Rentenalter erreichen, haben Anspruch auf eine Altersrente. Das ordentliche Rentenalter für Frauen liegt bei 64 Jahren, für Männern bei 65 Jahren. Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente vorzubeziehen oder aufzuschieben.
Anmeldung
Die Anmeldung muss mindestens drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters erfolgen. Sie kann bei der AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen oder bei der zuständigen Verbandsausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat.
Verheiratete oder getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Vorbezug
Ein Vorbezug der Altersrente ist für ein oder zwei Jahre möglich. Das heisst Männer mit 63 oder 64 Jahren und Frauen mit 62 oder 63 Jahren.
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug.
Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während der Vorbezugsperiode.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht.
Aufschub
Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, können den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich die Altersrente um einen monatlichen Zuschlag.
Weitere Informationen über Zusatzrenten, Kinderrenten, Berechnung, Höhe und Plafonierung der Renten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Merkblättern:
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
Rentenvorausberechnungen
Flexibles Rentenalter
Hilflosenentschädigung
In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
- sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind
- die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Die Anmeldung zum Bezug einer Hilflosenentschädigung ist direkt bei der IV-Stelle Kanton Bern einzureichen:
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Telefon 058 219 71 11
Website
Dem Merkblatt „Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV“ können Sie weitere Informationen entnehmen.
Invalidenrente
Rente
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind.
Diese gesundheitliche Einschränkung muss über längere Zeit andauern. Es ist nicht massgeblich, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich einschränken wird.
Berufliche Eingliederungsmassnahmen
In der Invalidenversicherung gilt der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“. Die Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit von Versicherten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Dabei ist die gesamte noch zu erwartende Arbeitsdauer zu berücksichtigen.
Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Ist eine Eingliederung nicht möglich, können Ausbildungen und Arbeitsplätze in einem geschützten Bereich vermittelt werden.
Anmeldung
Wenn Sie Leistungen der IV beantragen wollen, müssen Sie sich raschmöglichst bei der IV-Stelle Kanton Bern melden.
Das Antragsformular erhalten Sie bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und der AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen oder direkt unter www.ahv-iv.ch.
Die Anmeldung ist direkt bei der IV-Stelle Kanton Bern einzureichen:
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Telefon 058 219 71 11
Website
Dem Merkblatt „Invalidenrenten der IV“ können Sie weitere Informationen entnehmen.
Hilfsmittel der AHV und IV
AHV
Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine Altersrente und Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen.
Haben Sie vor Erreichen des AHV-Rentenalters Hilfsmittel der IV oder einen Kostenbeitrag zu deren Anschaffung erhalten, so haben Sie nach Erreichen des AHV-Rentenalters weiterhin Anspruch auf diese Leistungen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dem Merkblatt „Hilfsmittel der AHV“ können Sie die Liste mit den Hilfsmitteln und weitere Informationen entnehmen.
IV
Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. als Hausfrau oder Hausmann) tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Anderseits haben Versicherte der IV auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.
Dem Merkblatt „Hilfsmittel der IV“ können Sie die Liste mit den Hilfsmitteln und weitere Informationen entnehmen.
Mehr Informationen
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Eidgenössische Ausgleichskasse
Schweizerische Ausgleichskasse
Liste der kantonalen Ausgleichskassen
Liste der Verbandsausgleichskassen
Bundesamt für Sozialversicherungen