Niederlassungsausweis

Der Niederlassungsschein bestätigt den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.

Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Schweizer/-innen als Bestätigung den Niederlassungsschein.

Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.

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