Niederlassungsausweis
Der Niederlassungsschein bestätigt den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten SchweizerInnen als Bestätigung den Niederlassungsschein.
Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.