Findeltiere

Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies dem Berner Tierschutz mitteilen.

Die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ hat eine 24h Telefonzentrale. Vermisste oder gefundene Tiere können Sie wie folgt melden:

Vermisste Tiere

www.stmz.ch (kostenlos) oder Telefon 0900 357 358 (CHF 1.95 pro Minute ab Festnetz)

Gefundene Tiere

www.stmz.ch (kostenlos) oder Telefon 0848 357 358 (Lokaltarif ab Festnetz)

Rechtliche Grundlage

Mit der Verabschiedung des Gesetzgebungspakets über die rechtliche Stellung der Tiere durch die Bundesversammlung im Herbst 2002 sind Tiere im Sinne des Zivilrechts keine Sachen mehr. Nebst verschiedenen Änderungen von erb-, haftpflicht- und schuldbetreibungsrechtlichen Bestimmungen wurde auch das Fundrecht bei aufgefundenen Tieren im ZGB neu geregelt.

Wer in der Schweiz ein verloren gegangenes Tier findet, muss sich seither entweder beim Eigentümer melden, oder wenn er diesen nicht kennt, den Fund des Tieres der kantonalen Meldestelle anzeigen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht und behält er ein gefundenes Tier, so macht er sich strafbar und kann nicht Eigentümerschaft erringen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten seinem rechtmässigen Eigentümer zurückgeführt werden, erfolgt die Neuplatzierung durch ein entsprechendes Tierheim oder der Finder wird rechtmässiger Eigentümer des Findeltieres.

Gemeldetes Findeltier – wie weiter?

Eine Finderperson kann das aufgefundene Tier während der bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten entweder selber halten oder es zum Beispiel einem Tierheim übergeben. Zu beachten ist, dass das Tier auch in dieser Zeit vorschriftsgemäss gehalten werden muss, indem diesem Futter, Obhut, Pflege und bei Bedarf tierärztliche Betreuung gewährt wird. Solange die Finderperson nicht auf das gefundene Tier verzichtet, trägt sie die Verantwortung für eine korrekte Haltung und hat die Kosten zu tragen. Wird der Eigentümer ermittelt, sind allfällige aus der Haltung entstandene Forderungen wie Kostenübernahme und Finderlohn auf zivilrechtlichem Weg zu klären.

Haben Sie weitere Fragen?

Als Auskunftsperson steht Ihnen zur Verfügung:

Berner Tierschutz
Lukas Bircher

Telefon 031 926 64 64
Website

Bei Fragen können Sie sich auch an die Präsidialabteilung, Telefon 032 654 71 01 wenden.

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Flyer Schweizerische Tiermeldezentrale

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