Gebühren
Die Finanzabteilung erstellt die Rechnungen für die Strom- und Wassergebühren für sämtliche Liegenschaften in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Quartalsablesungen
In Lengnau BE werden vierteljährlich (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) die Strom- und Wasserzähler abgelesen und der Verbrauch durch die Finanzabteilung in Rechnung gestellt.
Die Zähler und Messgeräte müssen frei zugänglich sein.
Im Verhinderungsfall haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die Zählerstände online zu melden Zur Online-Meldung
- Die Zutrittsmöglichkeit der Finanzabteilung per Telefon 032 654 71 02 oder E-Mail mitzuteilen
- Die Zählernummer mit den entsprechenden Ständen bis spätestens zu Beginn der Ablesungen per E-Mail zuzustellen
Die Ablesungen können ausserhalb der Bürozeiten (nach 17.00 Uhr und am Samstag) stattfinden.
Inserat Zählerablesung 1. Quartal 2023
Mieter- und Eigentümerwechsel
Bei einem Wechsel des Rechnungsempfängers, infolge Umzug, Zuzug, Wegzug, Mieter- oder Eigentümerwechsel, sind uns folgende Angaben mitzuteilen:
- Datum des Wechsels
- Adresse in Lengnau BE
- Zuzugs- / Wegzugsadresse
- Neuer Rechnungsempfänger (MieterIn / EigentümerIn), falls bekannt
Teilen Sie uns bitte die Angaben frühzeitig mit:
- telefonisch 032 654 71 02
- schriftlich
- per E-Mail
- direkt am Schalter der Finanzabteilung