Gebühren

Die Finanzabteilung erstellt die Rechnungen für die Strom- und Wassergebühren für sämtliche Liegenschaften in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.

Quartalsablesungen

In Lengnau BE werden vierteljährlich (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) die Strom- und Wasserzähler abgelesen und der Verbrauch durch die Finanzabteilung in Rechnung gestellt.

Die Zähler und Messgeräte müssen frei zugänglich sein.

Im Verhinderungsfall haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Die Zählerstände online zu melden Zur Online-Meldung
  • Die Zutrittsmöglichkeit der Finanzabteilung per Telefon 032 654 71 02 oder E-Mail mitzuteilen
  • Die Zählernummer mit den entsprechenden Ständen bis spätestens zu Beginn der Ablesungen per E-Mail zuzustellen

Die Ablesungen können ausserhalb der Bürozeiten (nach 17.00 Uhr und am Samstag) stattfinden.

Inserat Zählerablesung 1. Quartal 2023

Mieter- und Eigentümerwechsel

Bei einem Wechsel des Rechnungsempfängers, infolge Umzug, Zuzug, Wegzug, Mieter- oder Eigentümerwechsel, sind uns folgende Angaben mitzuteilen:

  • Datum des Wechsels
  • Adresse in Lengnau BE
  • Zuzugs- / Wegzugsadresse
  • Neuer Rechnungsempfänger (MieterIn / EigentümerIn), falls bekannt

Teilen Sie uns bitte die Angaben frühzeitig mit: