Gebühren

Die Finanzabteilung erstellt die Rechnungen für die Strom- und Wassergebühren für sämtliche Liegenschaften in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.

Quartalsablesungen

In Lengnau BE werden vierteljährlich (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) die Strom- und Wasserzähler abgelesen und der Verbrauch durch die Finanzabteilung in Rechnung gestellt.

Die Zähler und Messgeräte müssen frei zugänglich sein.

Im Verhinderungsfall haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Die Zählerstände online zu melden Zur Online-Meldung
  • Die Zutrittsmöglichkeit der Finanzabteilung per Telefon 032 654 71 02 oder E-Mail mitzuteilen
  • Die Zählernummer mit den entsprechenden Ständen bis spätestens zu Beginn der Ablesungen per E-Mail zuzustellen

Die Ablesungen können ausserhalb der Bürozeiten (nach 17.00 Uhr und am Samstag) stattfinden.

Inserat Zählerablesung 1. Quartal 2024
Die Ablesungen finden in der Gemeinde Lengnau BE vom 15. März 2024 bis 31. März 2024 statt.

Mieter- und Eigentümerwechsel

Bei einem Wechsel des Rechnungsempfängers, infolge Umzug, Zuzug, Wegzug, Mieter- oder Eigentümerwechsel, sind uns folgende Angaben mitzuteilen:

  • Datum des Wechsels
  • Adresse in Lengnau BE
  • Zuzugs- / Wegzugsadresse
  • Neuer Rechnungsempfänger (MieterIn / EigentümerIn), falls bekannt

Teilen Sie uns bitte die Angaben frühzeitig mit: