Natur- und Landschaftsschutz

Landwirtschaftliche Kulturen, Hausgärten und Wälder tragen zur Lebensqualität der Einwohnergemeinde Lengnau BE bei.

Es gibt jedoch verschiedene Pflanzen und Schädlinge, die ein Problem darstellen, weil sie z.B.

  • auf den Menschen oder die Tiere giftig wirken,
  • gebebietsfremd sind oder
  • die einhemische Natur verdrängen.

Folgende Pflanzen und Schädlinge sind eine Bedrohung:

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine äusserst gefährliche Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten.

Seit dem 01.01.2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Darin wird der Feuerbrand anders geregelt als bisher. Feuerbrand muss nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden. Der Kanton Bern hat in einem Radius von 4 Kilometern um die Baumschule Lehmann in Büren an der Aare eine Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch Lengnau BE, wie der Plan zeigt.

Im betroffenen Gebiet (Sicherheitszone um die Baumschule Lehmann) sind Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren (Eigenverantwortung). Die Feuerbrand-Kontrolleure der Gemeinde kommen nicht mehr regelmässig vorbei; es erfolgen nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen.

Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen sind verpflichtet 

  • jährlich – vorzugsweise im Frühsommer – die eigenen Wirtspflanzen zu kontrollieren, vor allem Apfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Feuerdorn, Feuerbusch, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne, Cotoneaster Bodendecker
  • verdächtige und befallene Pflanzen der zuständigen Gemeinde zu melden
  • mit Feuerbrand befallene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen (Rückriss oder Rückschnitt, Roden ist nicht mehr Pflicht, aber empfohlen) und sachgerecht zu entsorgen

Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind u-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig.

Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben: Absterbende Zweige und Pflanzenteile bitte nicht berühren – es besteht grosse Verschleppungsgefahr – sondern unverzüglich der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Präsidialabteilung, Telefon 032 654 71 01 melden. Ein Feuerbrand-Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau BE kann bei Ihnen vorbeikommen und Sie entsprechend beraten.

Medienmitteilung vom 04.05.2023 – Gefährlicher Feuerbrand – Kontrolle der Hausgärten in Lengnau BE

Buchsbaumzünsler

Ein neuer Schädling bedroht den Buchsbaum in Privatgärten und öffentlichen Gartenanlagen.

Der Buchsbaumzünsler ist in Ostasien beheimatet. Er wurde im Jahr 2007 in der Schweiz erstmals registriert. Im Jahr 2012 dehnte sich das Verbreitungsgebiet des Buchsbaumzünslers in der Schweiz stark aus.

Zuerst fressen die Raupen des Buchsbaumzünslers die Blätter, anschliessend auch die Rinde. Das kann sogar grosse Buchsbäume zum Absterben bringen.

Die Raupen des Buchsbaumzünslers müssen rigoros bekämpft werden. Eine regelmässige Kontrolle der Buchsbäume von März bis Oktober erlaubt eine frühzeitige Befallserkennung.

Am besten eignet sich für Private das Ablesen der Raupen (in Kehrichtsack). Weitere Bekämpfungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Buchsbaumzünsler – Bekämpfung des Schädlings“.

Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Werkhof
Rolliweg 3
2543 Lengnau BE

Telefon 032 652 59 20
E-Mail

Ambrosia

Ambrosia (aufrechtes Traubenkraut) ist eine Pflanze, die sich seit einiger Zeit in der Schweiz ausbreitet und eine Gefahr darstellt.

Die Pollen der Ambrosia lösen bei vielen Menschen starke Allergien aus und sind eine zunehmende Gefahr für die Gesundheit. Seit dem 01.07.2006 müssen Ambrosia-Bestände sofort vernichtet werden. Allfällige Fundorte von Ambrosia müssen der Gemeinde gemeldet werden.

Die Blütezeit der Ambrosia kann von Mitte Juli bis Anfang Oktober dauern. Wir bitten die Bevölkerung, während dieser Zeit ihre Gärten regelmässig zu kontrollieren.

Wenn die Pflanze nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt wird, kann sich aus der Einzelpflanze an passenden Standorten in wenigen Jahren riesige Bestände entwickeln.

Meldestelle

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE

Telefon 032 654 71 01
E-Mail

Jakobskreuzkraut und Ackerkratzdistel

Auf den Feldern, entlang den Strassenrändern sowie in Privatgärten breiten sich seit einigen Jahren das Jakobskreuzkraut und die Ackerkratzdistel immer mehr aus.

Das Jakobskreuzkraut ist vor allem für Rinder und Pferde eine giftige Pflanze. Bei diesen beiden Tierarten kann sie Magen- und Darmbeschwerden, Krämpfe, Fehlgeburten und Leberschäden verursachen. Die Giftstoffe gehen weder im Heu noch in der Silage verloren. Vergiftungen können daher auch während der Winterfütterung der Tiere auftreten. Die Gifte sammeln sich im Tier in der Leber an und können auch nach längerer Zeit zu dessen Tod führen.

Die Ackerkratzdistel ist eine ausdauernde Pflanze, die zahlreiche Ausläufer bildet und deshalb schwer zu bekämpfen ist.  Das Blühen und Absamen muss in jedem Fall verhindert werden. Blütenköpfe sind beim Blühen, das heisst vor dem Abblühen, zu entfernen.

Das Absamen und damit die Verbreitung dieser Problemunkräuter sind soweit als möglich zu stoppen. In den Monaten Juni bis August sind entlang von Wegrändern und auf den Wiesen die Pflanzen vor Blühbeginn zu schneiden und zu vernichten.

Das Jakobskreuzkraut muss im Kehricht entsorgt werden. Wenn man das Unkraut liegen lässt, können die Samen nachreifen. An Strassen- und Wegrändern sowie auf Plätzen ist diese Massnahme auch die einzige Bekämpfungsmöglichkeit, da eine chemische Bekämpfung nicht gestattet ist.

Mit diesen einfachen, aber effizienten Massnahmen helfen Sie mit, die weitere Ausdehnung dieser Problemunkräuter zu vermeiden.

Die Fachstelle für Pflanzenschutz, Telefon 031 636 49 10, ist für die Beratung im Bereich Pflanzenschutz verantwortlich. Bei Fragen, ob es sich bei einem Unkraut um das Jakobskreuzkraut oder die Ackerkratzdistel handelt, können Sie sich an Herr Fritz Alchenberger, Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Telefon 079 437 47 62, wenden.