Häufige Fragen

Abfall

Wo und wie kann ich meinen Abfall entsorgen?

Die Kehricht- und Sperrgutabfuhr erfolgt jeden Donnerstag. Die Kehrichtsäcke sind in die schwarzen Kehrichtcontainer oder Unterflurcontainer zu werfen. Es dürfen nur die offiziellen Lengnauer Kehrichtsäcke oder bei schwarzen 110 Liter Kehrichtsäcken die grüne Gebührenmarke der Gemeinde Lengnau BE verwendet werden.

Das Sperrgut ist gebündelt an den Standorten bereitzustellen, wo die Spezialabfuhren (Altglas, Grünabfuhr, Weissblech, Alteisen, Papier, Karton, Haushalt-Kunststoff) abgeholt werden. Das Sperrgut ist nicht vor die schwarzen Kehrichtcontainer oder Unterflurcontainer zu stellen

Die Abfuhrdaten können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.

Verkaufsstellen und -preise Lengnauer Kehrichtsäcke / Sperrgut- und Bündelmarken / Sammelsäcke Haushalt-Kunststoffen

Die Verkaufsstellen und -preise der Lengnauer Kehrichtsäcke, Sperrgut- und Bündelmarken sowie Sammelsäcke finden Sie auf der Seite „Wie entsorge ich was?“.

Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

Seit dem 1. Mai 2023 wird in der Gemeinde Lengnau BE das Sammeln von Haushalt-Kunststoffen angeboten.

Einmal pro Monat (erster Dienstag im Monat) werden die gefüllten Sammelsäcke abgeholt. Die Sammelsäcke sind an den Standorten bereitzustellen, wo die Spezialabfuhren (Altglas, Grünabfuhr, Weissblech, Alteisen, Papier und Karton) abgeholt werden.

Im Werkhof Lengnau können während den Öffnungszeiten (Donnerstag, 16.30 – 18.00 Uhr / Freitag, 14.00 – 16.00 Uhr) die gefüllten Sammelsäcke auch abgegeben werden.

Sperrgut

Sperrgut bis zu einem Maximalgewicht von 25 kg pro Einheit wird mitgenommen, wenn es mit einer blauen Gebührenmarke von CHF 5.60 pro Stück versehen ist.

Grünabfuhr

Die Grünabfuhr erfolgt jeden Mittwoch ab 7.00 Uhr. In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar findet die Abfuhr nur alle 14 Tage statt.

Das Grüngut ist in wetterfesten offenen Becken, Körbe, Kessel oder im Grüncontainer bereit zu stellen. Sämtliche Gefässtypen müssen mit einer Grüngebührenmarke versehen sein. Diese gelten als Jahresmarken und sind bei der Finanzabteilung Lengnau BE erhältlich.

Äste können gebündelt mit einer Bündelmarke (pro Stück CHF 2.70 oder 10 Stück CHF 27.00) versehen bereitgestellt werden (bis höchstens 1,5 m Länge und 25 kg Gewicht).

Mehr Informationen
Abfallentsorgung

Ausweise und Dokumente

Wer ist im Kanton Bern für Beglaubigungen auf Formularen zuständig?

Im Kanton Bern dürfen die Einwohnergemeinden keine Beglaubigungen vornehmen, auch wenn das oft so auf den Formularen steht. Sie müssen sich an einen Notar wenden.

Wie kann ich einen Strafregisterauszug bestellen?

Privatpersonen können ihren Strafregisterauszug online unter www.e-service.admin.ch oder am Postschalter bestellen. Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Auszug.

Am Postschalter werden Ihre Daten elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das Ihnen den Auszug per A-Post zuschicken wird.

Wie kann ich einen Betreibungsregisterauszug bestellen?

Für Personen mit Wohnsitz in Lengnau ist das Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne zuständig.

Mehr Informationen
Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne

Wo kann ich einen Schweizer Pass beantragen?

Für die Ausstellung von Identitätskarten sind sieben kantonale Ausweiszentren (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langnau, Langenthal und Thun) zuständig. Eine Vorsprache im Ausweiszentrum ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminreservation
www.schweizerpass.ch

oder per Telefon 031 635 40 00

Öffnungszeiten Callcenter
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.pass-id.sid.be.ch/de/start/themen/ausweiszentren.html

Wo kann ich eine Identitätskarte beantragen?

Für die Ausstellung von Identitätskarten sind sieben kantonale Ausweiszentren (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langnau, Langenthal und Thun) zuständig. Eine Vorsprache im Ausweiszentrum ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminreservation
www.schweizerpass.ch

oder per Telefon 031 635 40 00

Öffnungszeiten Callcenter
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.pass-id.sid.be.ch/de/start/themen/ausweiszentren.html

Baugesuche und Baubewilligungen

Wie muss ich ein Baugesuch einreichen?

Seit dem 01.03.2022 können Baugesuche nur noch elektronisch eingereicht werden. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Über www.be.ch/ebau gelangen Sie auf die kantonale Plattform.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben (ca. im Jahr 2025) müssen der Bau- und Planungsabteilung Lengnau die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen, Projektpläne und Situationsplan mit Unterschrift des Geometers mit Eigentümerverzeichnis zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben sowie das generierte Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform bei der Gemeinde sind.

https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html

Schule / KITA

Hat es in Lengnau eine Kita?

Ja, die KITA Balu befindet sich am Pappelweg und wird von der Einwohnergemeinde Lengnau BE geführt.

Mehr Informationen
Kindertagesstätte (KITA)

Wie ist die Schule Lengnau strukturiert? Gibt es eine Tagesschule?

Die Kinder werden in Lengnau über die verschiedenen Schulstufen an den Standorte Schulhaus Kleinfeld und Campus Dorf unterrichtet. Die Gemeinde verfügt über sechs Kindegärten, davon befinden sich vier im Campus Dorf und zwei am Mühleweg und an der Bürenstrasse.

Mehr Informationen
https://www.schule-lengnau.ch/

Die Tagesschule befindet sich an der Küpfgasse 10A im Campus Schulhaus Dorf. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 07.00 – 08.00 und 11.35 – 18.00 Uhr.

Mehr Informationen
https://www.schule-lengnau.ch/betreuung/

Sonstiges

Tiere

Muss mein Hund bei der Gemeinde angemeldet werden? Wie viel kostet die Hundetaxe?

Ja, alle Hunde müssen bei der Einwohnergemeinde Lengnau angemeldet und registriert werden. Wir bitten Sie, die Anmeldung Hundekontrolle anhand des AMICUS-Eintrages, resp. des Hundebüchleins (sofern noch nicht im AMICUS) auszufüllen und damit am Schalter der Präsidialabteilung Lengnau vorzusprechen.

Alle Hundehalter*innen, deren Hund am Stichtag 1. August 6 Monate alt ist, erhalten im August eine Rechnung für die Hundetaxe. Sobald der Hund registriert ist, erfolgt die Rechnungsstellung der Hundetaxe jährlich automatisch.

Hundetaxe
Die ordentliche Taxe beträgt CHF 100.00 bzw. CHF 50.00 für den 1. Hund, dessen Halter*in vor dem 1. August AHV/IV-Rentner*in war (jeder weitere Hund CHF 100.00). Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

Umzug / Wegzug / Zuzug

Was muss ich bei einem Wegzug machen?

Sie können Ihren Wegzug über den eUmzugCH melden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Persönliche Abmeldung (wenn kein eUmzugCH möglich / gewünscht)
Der Wegzug ist innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle Lengnau zu melden.

Bei Schweizerinnen und Schweizern benötigen wir zur Abmeldung folgende Unterlagen / Angaben:

  • Niederlassungsschein(e)
  • Neue Wohnadresse
  • Bei Wegzug ins Ausland Zustelladresse in der Schweiz

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir zur Abmeldung folgende Unterlagen / Angaben:

  • Ausländerausweis(e)
  • Neue Wohnadresse
  • Bei Wegzug ins Ausland Zustelladresse in der Schweiz

Was muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde beachten?

Sie können Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde über den eUmzugCH melden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Persönliche Meldung (wenn kein eUmzugCH gewünscht)
Der Umzug ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohner- und Fremdenkontrolle Lengnau telefonisch oder persönlich am Schalter zu melden. Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir den neuen Mietvertrag.

Was muss ich bei einem Zuzug nach Lengnau BE machen?

Sie können Ihren Zuzug über den eUmzugCH melden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Persönliche Anmeldung am Schalter (wenn kein eUmzugCH möglich / gewünscht)
Die Anmeldung hat persönlich und innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Das Anmeldeformular für Schweizerinnen und Schweizer oder Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige ist ausgefüllt und mit den verlangten Unterlagen / Dokumenten bei der persönlichen Anmeldung am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle Lengnau vorzulegen.

Mehr Informationen
Zuzug

Verkehr / Parkbewilligungen

Ich wohne in Lengnau und möchte mein Auto parkieren. Wie kann ich in Lengnau parkieren? Wo kann ich eine Parkbewilligung beziehen? Was für Parkbewilligungen gibt es?

Auf den Gemeindestrassen sind Parkplätze, vorwiegend blaue Zone, markiert.

An einzelnen Standorten sind weisse Parkfelder mit Parkscheibenpflicht und maximaler Parkierungsdauer von vier Stunden markiert. Wenn Sie in einem Parkzonenbereich (blaue Zone und öffentliche Parkplätze) mit zeitlich beschränkter Parkdauer eine Dauerparkierung beanspruchen möchten, benötigen Sie eine Parkbewilligung.

Mit der Einführung von Parkingpay per 1. März 2023 können elektronische Bewilligungen bezogen und Parkgebühren bezahlt werden. Die Parkbewilligungen können via App, Website oder gegen Bar- / Kartenzahlung am Schalter der Präsidialabteilung Lengnau BE bezogen werden.

Mit der Parkbewilligung „A“ (für Anwohner, Betriebe und Gäste) können Sie Ihr Fahrzeug auf dem gesamten Gemeindegebiet auf den Parkplätzen der blauen Zone sowie auf weissen Parkfeldern die entsprechend signalisiert sind (mit Parkkarte „A“ unbeschränkt) abstellen. Auf gelben und weissen Parkfeldern ohne entsprechenden Hinweis ist die Parkbewilligung nicht gültig.

Weiterführende Informationen zu den Parkbewilligungen, Gebühren und Parkingpay finden Sie auf der Seite „Parkbewilligungen (Parkkarten)“.

Die Wochen-, Monats- und Jahresbewilligungen sind datiert und werden auf eine bestimmte Fahrzeugnummer ausgestellt und sind nicht übertragbar. Die Tageskarten sind undatiert als Rubbelkarten erhältlich. Datierte Tagesparkkarten können auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lengnau bei den Parkuhren in der Begegnungszone und beim Dorfplatz (Gemeindehaus) bezogen werden.

Die Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.

An verschiedenen Standorten sind gebührenpflichtige weisse Parkplätze signalisiert. Bis 30 Minuten parkieren ist gratis (Wichtig: Parkuhr auch für die Gratiszeit bedienen). Bei diesen Parkplätzen können Sie nicht mit der Parkbewilligung unbeschränkt parkieren.

Verwaltung

Hat die Gemeinde eine Telefonnummer für Notfälle übers Wochenende und an Feiertagen?

Ja, die Einwohnergemeinde Lengnau BE hat übers Wochenende und an Feiertagen folgende Notfall-Telefonnummer:

Telefon 032 654 71 70

für Todesfälle, Störungen im Bereich Elektrizität und Wasser usw.

Wer ist für den Strom- und Wasserbezug zuständig?

Für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung ist die Betriebs- und Tiefbauabteilung Lengnau (energie wasser lengnau) zuständig.

Stromversorgung
Die Energie- und Wasserversorgung Lengnau versorgt Private, Gewerbe und Industrie des Gemeindegebiets Lengnau BE mit Energie.

Wir bauen, betreiben und unterhalben das Stromleitungsnetz und sorgen für die Beleuchtung der Strassen, Plätze und weiteren öffentlichen Anlagen.

Lengnau hat frei klar definierte, sich abgrenzende Stromprodukte: Lengnau basic, Lengnau erneuerbar und Lengnau regional. Jeder Bezüger hat quartalsweise die Möglichkeit, das Stromprodukt entsprechend seinen Bedürfnissen per E-Mail oder Brief an die Betriebs- und Tiefbauabteilung Lengnau BE, Brunnenplatz 2, 2543 Lengnau BE zu ändern.

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Elektrizitätsversorgung Lengnau

Wasserversorgung
Die Energie- und Wasserversorgung Lengnau versorgt Private, Gewerbe und Industrie des Gemeindegebiets mit Wasser aus den eigenen Quellen Grabenbach und Lochbach.

Wir unterhalten die Leitungen und überprüfen regelmässig die Wasserqualität. So stellen wir sicher, dass unser Trinkwasser qualitativ, hygienisch und geschmacklich einwandfrei ist.

Öffentliche Brunnen und Hydranten werden ebenfalls von uns gespeist, denn die Feuerwehr ist auf ein leistungsfähiges und zuverlässiges Hydrantennetz und immer ausreichend Löschwasser angewiesen.

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Wasserversorgung Lengnau

Werkhof

Was kann ich beim Werkhof entsorgen und wann?

Im Werkhof Lengnau, Rolliweg 3 kann während den Öffnungszeiten am Donnerstag von 16.30 – 18.00 Uhr und Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr folgendes entsorgen werden:

  • Sammelsäcke mit Haushalt-Kunststoffen „Bring Plastic back“
  • Bauschutt in kleinen Mengen bis 100 Liter (Backsteine, Steine, Keramik, Fensterglas/Flachglas)
  • Boiler gegen eine Gebühr
  • Gifte / Lösungsmittel in kleinen Mengen (Gifte, Säuren, Lösungsmittel, Medikamente, Quecksilber, Laugen, Reinigungsmittel, Farbresten) in den Originalgefässen mit Angabe des Inhalts
  • Öl (Motorenöl, Haushaltöl, Altöl, Speiseöl, Pommes Frites Öl)
  • Tierkadaver (verpackte tote Haustiere)

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Werkhof