Raumplanung / Ortsplanung

Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist die Kommission für Bau und Planung Lengnau BE bzw. der Gmeinderat Lengnau BE zuständig.

Ortsplanung

Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung der Koordinaten der weiteren Entwicklung durch behördenanweisende Konzepte und Richtpläne.

Teile der Planung

Bestandteile der Planungsgeschäfte sind:

  • Richtpläne und Konzepte zur Nutzung des Bodens
  • Überbauungsordnungen
  • Erschliessungs- und Verkehrsfragen
  • Grundlagen für Siedlung und Landschaft

Die nötigen Informations-, Mitwirkungs- und Auflageverfahren führt die Bau- und Planungsabteilung im Auftrag des Gemeinderates Lengnau BE durch.

Die definitive Genehmigung des Planungsobjekts erteilt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Publikationen / Öffentliche Mitwirkungsauflagen

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