Hunde
Alle Hunde müssen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE angemeldet und registriert werden. Die Hundehalter/innen erhalten für das angemeldete Tier eine Hundemarke. Mit der Registrierung können entlaufene Hunde schnell dem jeweiligen Besitzer oder der jeweiligen Besitzerin zugeordnet und wieder sicher zurück gebracht werden.
Wir bitten Sie, die Anmeldung Hundekontrolle anhand des Amicus-Eintrages, resp. des Hundebüchleins (sofern noch nicht im Amicus) auszufüllen und damit am Schalter der Präsidialabteilung vorzusprechen.
Alle Hundehalter/innen, deren Hund am Stichtag 1. August 6 Monate alt ist, erhalten im August eine Rechnung für die Hundetaxe. Sobald der Hund registriert ist, erfolgt die Rechnungsstellung der Hundetaxe jährlich automatisch.
Amicus Hundedatenbank
Amicus ist die Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz wie auch den Hundehaltenden.
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalter/in. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter/in. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundekot
Auf dem Gemeindegebiet von Lengnau BE sind aktuell 48 Robidog-Behälter aufgestellt. Wir bitten die Hundehaltenden, den Kot ihrer Hunde fachgerecht in die aufgestellten Robidog-Behälter zu entsorgen.
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie die Übersichtspläne mit den Standorten der 48 Robidog-Behälter in der Gemeinde Lengnau BE.
Hundegesetz im Kanton Bern
Das Hundegesetz des Kantons Bern beinhaltet wichtige Hinweise für die Hundehalter/innen, welche unbedingt beachten werden müssen.
Die Hundehalter/innen haben unter anderem die Pflicht, jeglichen Kot zu entfernen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Die Ortspolizei der Einwohnergemeinde Lengnau BE führt regelmässig Kontrollen in den betroffenen Gebieten und auf dem gesamten Gemeindegebiet von Lengnau BE durch. Widerhandlungen können gemäss Art. 15 des Hundegesetzes des Kantons Bern mit Busse bestraft werden.
Aufgrund des Hundegesetzes hat der Einwohnergemeinderat Lengnau BE das Reglement über die Hundetaxe und die Verordnung über die Hundetaxe per 01.07.2013 erlassen.
Sachkundenachweise
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium für Hundehalter/innen per 01.01.2017 aufgehoben. Im Kanton Bern besteht kein kantonales Kursobligatorium. Hundehalter/innen müssen deshalb keinen Sachkundenachweis mehr vorweisen können.
Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Unter „Mehr zum Thema“ finden Sie weitere Informationen und Merkblätter.
Infoblatt AMICUS „Ich werde Hundehalter – Was muss ich beachten?“
Merkblatt „Ärger mit Hundekot / Hundegesetz des Kantons Bern“
Broschüre „Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern“
Broschüre „Mein Hund“
Hundetaxe 2025
Medienmitteilung „Bekämpfung Hundekot / Aktion saubere Wegränder – für eine saubere Umwelt“
Information zu Tierschutz, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug
Robidog-Behälter und öffentliche Kehrichteimer:
Übersichtsplan komplett
Übersichtsplan Nord
Übersichtsplan Süd

