Dienste öffentliche Sicherheit

Polizei

Kantonspolizei Bern
Polizeiwache Lengnau BE
Solothurnstrasse 12
2543 Lengnau BE

Telefon 031 638 88 20
E-Mail
www.police.be.ch

Öffnungszeiten Polizeiwache Lengnau BE
Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr

Auch ausserhalb der Öffnungszeiten oder im Notfall kann über die Nummer 117 jederzeit mit der Polizei Kontakt aufgenommen werden.

Ortspolizei (Gemeindepolizei)

Fritz Alchenberger, Ortspolizist
Notfallnummer 032 654 71 70

Diese Nummer ist ausschliesslich für Notfälle (Todesfälle usw.) am Wochenende oder an Feiertagen bestimmt.

Die Ortspolizei nimmt die ihr durch das Polizeigesetz zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Sicherheits-, Gerichts- und Verkehrspolizei wahr. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst auch:

  • Gastgewerbe
  • Zustellungen von Zahlungsbefehlen, Gerichtsurkunden usw.
  • Parkierungserleichterungen

Häusliche Gewalt

Bei Gewalt in Partnerschaften, Ehe und Familie finden Sie im Kanton Bern an folgenden Stellen Hilfe und Unterstützung:

Notfallkarte der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (in dreizehn Sprachen erhältlich).

Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion vom 20.11.2024 „Plakat-Aktion gegen häusliche Gewalt“

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Kramgasse 20
3011 Bern

Telefon 031 633 50 33
E-Mail

Sozialabteilung Lengnau BE
Für eine situative Abklärung und für vorübergehende materielle und finanzielle Unterstützung können Sie sich bei der Sozialabteilung melden. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich.

24h-Hotline der Frauenhäuser Bern
031 533 0303

stiftung-gegen-gewalt.ch

Bei häuslicher Gewalt bieten die Frauenhäuser Schutz, Unterkunft und Beratung der Frauen und ihrer Kinder.

Betreuung und Pflege von Angehörigen – Grenzverletzungen vorbeugen

Grenzen respektieren, Hilfe annehmen, Übergriffe vermeiden

Jährlich werden schweizweit rund 20’000 Fälle von Gewalt im häuslichen Kontext erfasst. Die Dunkelziffer dabei ist riesig: 300’000 bis 500’000 Menschen über 60 erleben schätzungsweise jährlich Gewalt.

Mit der alternden Gesellschaft steigt die Zahl der Menschen, die entweder selbst Pflege benötigen oder Angehörige betreuen. Diese wertvolle und oft unbezahlte Arbeit verläuft meist ohne Zwischenfälle.

Betreuungssituationen können aber eine grosse Belastung darstellen: Emotionale Erschöpfung, Wesensveränderungen der betreuten Person oder eine angespannte Vorgeschichte erhöhen das Risiko von Grenzverletzungen auf beiden Seiten. Dabei können Übergriffe in unterschiedlichen Formen auftreten. Psychische, körperliche und wirtschaftliche Übergriffe, aber auch Vernachlässigung oder die Unterlassung von Hilfeleistungen sind Formen von Misshandlung. 

Einige konkrete Beispiele von Grenzverletzungen:

  • Ein Ehemann verweigert seiner kranken Frau die Körperpflege und isoliert sie.
  • Der demente Vater beschimpft seine Tochter regelmässig. Diese fügt ihm anschliessend bei der Pflege Schmerzen zu und droht ihm mit dem Altersheim.

Was können wir dagegen tun?

Um Grenzverletzungen vorzubeugen, müssen wir darüber reden und informieren. Regelmässige Reflexion über die Situation, offene Gespräche und frühzeitige Entlastung helfen, Grenzverletzungen zu vermeiden.

Ist die Situation in Ihrer Familie belastend? Erleben Sie übergriffiges Verhalten? Überschreiten Sie selbst Grenzen? Fachstellen bieten Beratung und Unterstützung, oft kostenlos und vertraulich. Der Selbsttest «Ich pflege zu Hause» hilft Ihnen zudem, Ihre Situation einzuschätzen: www.ichpflege.ch

Weitere Informationen und Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite www.be.ch/limit sowie im Faltblatt «Betreuung und Pflege von Angehörigen».

Das Faltblatt kann von Privat- und Fachpersonen kostenlos bei der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt BIG bestellt werden: www.be.ch/big > Publikationen

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Kramgasse 20
3011 Bern

Telefon 031 633 50 33
E-Mail

Waffenerwerbsschein / Waffentragbewilligung

Sämtliche waffenrechtlichen Gesuche sind direkt bei der Kantonspolizei Bern einzureichen.

Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Postfach
3001 Bern

Telefon 031 638 60 60
E-Mail
www.police.be.ch

Feuerwehr

Im Notfall einheitliche Notrufnummer 112 oder Feuerwehr 118

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE ist dem Gemeindeverband LePiMe (Lengnau, Pieterlen und Meinisberg) angeschlossen.

Geschäftsstelle / Kontakt

Gemeindeverband Feuerwehr LePiMe
Geschäftsstelle
Eschenweg 32
3294 Büren an der Aare

Telefon 076 389 23 00
E-Mail
www.lepime.ch

Feuerwehrdienstersatzabgabe

Weitere Informationen zur Wehrpflicht und den Ansätzen der Ersatzabgabe finden Sie unter Steuern.

Militär und Zivilschutz

Bei Fragen zu Militär wenden Sie sich bitte an die folgende Amtsstelle:

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM)
Abteilung Militär
Sektionschef Seeland
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22

Telefon 031 636 05 50
E-Mail
www.bsm.sid.be.ch

Zivilschutz

Bei Fragen zu Zivilschutz wenden Sie sich bitte an die folgende Amtsstelle:

Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Regio Büren
Geschäftsstelle
Bachstrasse 4
3295 Rüti bei Büren

Telefon 032 351 65 25
E-Mail
regiobueren.ch

Öffnungszeiten Geschäftsstelle
Dienstag und Donnerstag
14.00 – 17.00 Uhr

Sirenenalarm

Falls für die Bevölkerung im Fall eines Ereignisses eine Gefahr besteht, wird mit dem Sirenenalarm alarmiert.

Allgemeiner Alarm

Mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird innerhalb fünf Minuten wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden.

Verhaltensweise für die Bevölkerung:

  1. Radio hören oder sich via Alertswiss informieren
  2. Anweisungen der Behörden befolgen
  3. Nachbarn informieren

Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.

Verhaltensweise für die Bevölkerung:

  1. Gefährdete Gebiet sofort verlassen
  2. Örtliche Merkblätter beachten und Anweisungen der Behörden befolgen

Sirenentest

Damit die Funktionsbereitschaft der Sirenen kontrolliert werden kann, wird schweizweit einmal im Jahr ein Sirenentest (allgemeiner Alarm und Wasseralarm) ausgelöst. Dieser findet jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar statt. Die Bevölkerung wird vorgängig über den Sirenentest informiert.