Gebühren
Die Finanzabteilung erstellt die Rechnungen für die Strom- und Wassergebühren für sämtliche Liegenschaften in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Quartalsablesungen
In Lengnau BE werden vierteljährlich (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) die Strom- und Wasserzähler abgelesen und der Verbrauch durch die Finanzabteilung in Rechnung gestellt.
Definitive Daten der Zählerablesungen 2025 und 2026
4. Quartal 2025: 15.12.2025 – 03.01.2026
1. Quartal 2026: 16.03.2026 – 31.03.2026
2. Quartal 2026: 15.06.2026 – 30.06.2026
3. Quartal 2026: 14.09.2026 – 30.09.2026
4. Quartal 2026: 14.12.2026 – 03.01.2027
Während der Ablesung müssen die Zähler und Messgeräte frei zugänglich sein.
Im Verhinderungsfall haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die Zählerstände online zu melden Zur Online-Meldung
- Die Zutrittsmöglichkeit der Finanzabteilung per Telefon 032 654 71 02 oder E-Mail mitzuteilen
- Die Zählernummer mit den entsprechenden Ständen bis spätestens zu Beginn der Ablesungen per E-Mail zuzustellen
Die Ablesungen können ausserhalb der Bürozeiten (nach 17.00 Uhr und am Samstag) stattfinden.
Inserat Zählerablesungen 4. Quartal 2025
Mieter- und Eigentümerwechsel
Bei einem Wechsel des Rechnungsempfängers, infolge Umzug, Zuzug, Wegzug, Mieter- oder Eigentümerwechsel, sind uns folgende Angaben mitzuteilen:
- Datum des Wechsels
- Adresse in Lengnau BE
- Zuzugs- / Wegzugsadresse
- Neue/r Rechnungsempfänger/in (Mieter/in oder Eigentümer/in), falls bekannt
Teilen Sie uns bitte die Angaben frühzeitig mit:
- telefonisch 032 654 71 02
- schriftlich
- per E-Mail
- direkt am Schalter der Finanzabteilung

