Aktuelles zur Steuererklärung 2018
Damit das Online-Ausfüllen der Steuererklärung für die Kunden noch praktischer wird, werden wir ab 2019 drei Neuerungen einführen.
Zum einen können ab 2019 Belege direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung 2018 online eingereicht werden. Zum anderen können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch freigeben und einreichen. Das Einsenden der Freigabequittung zusammen mit den erforderlichen Belegen entfällt. Diese neuen Dienste kann nutzen, wer die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllt und sich in BE-Login registriert und angemeldet hat.
Füllen die steuerpflichtigen Personen die Steuererklärung mit TaxMe-Online ohne BE-Login aus, müssen sie weiterhin die unterschriebene Freigabequittung mit den verlangten Belegen einsenden.
Steuerpflichtige Personen, die noch kein BE-Login haben, können sich ab 2019 neu mit den Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung bei BE-Login sofort registrieren. Sie benötigen zusätzlich lediglich ihre E-Mail-Adresse und AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer 756.1111.111.11.) Diese finden sie beispielsweise auf dem Krankenkassenausweis.
Alle natürlichen Personen, welche am 31.12. des jeweiligen Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Bern haben / hatten oder deren Steuerpflicht während des Steuerjahres endete, haben eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Steuererklärung (ausgefüllt mit TaxMe-Offline oder in Papierform)
Freigabequittung TaxMe-Online (Steuererklärung online ausgefüllt)
Die Steuererklärungen sowie die Freigabequittungen müssen beim Steuerbüro Lengnau BE eingereicht werden.