Ein Adresswechsel ist der Einwohner- und Fremdenkontrolle immer zu melden.
Wir begrüssen Sie in Lengnau BE. Der Umwelt zuliebe haben wir unsere bisherige Informationsmappe in Papierform für Neuzuziehende überarbeitet.
Sämtliches Informationsmaterial können Sie neu online abrufen:
Weiterhin in Papierform werden Ihnen folgende Informationen anlässlich Ihrer persönlichen Anmeldung bei uns am Schalter abgegeben:
eUmzugCH
Ab dem 01.11.2019 sind Zuzüge, Umzüge und Wegzüge über den eUmzugCH möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Anmeldung am Schalter (wenn kein eUmzugCH möglich / gewünscht)
eUmzugCH
Ab dem 01.11.2019 sind Zuzüge, Umzüge und Wegzüge über den eUmzugCH möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Meldung per Telefon oder am Schalter (wenn kein eUmzugCH gewünscht)
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzugsmeldungen können telefonisch oder persönlich am Schalter erfolgen.
eUmzugCH
Ab dem 01.11.2019 sind Zuzüge, Umzüge und Wegzüge über den eUmzugCH möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Abmeldung am Schalter (wenn kein eUmzugCH möglich / gewünscht)
Wegzüge aus der Gemeinde Lengnau BE müssen innert 14 Tagen nach dem Wegzugsdatum persönlich der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
SchweizerInnen haben ihren Niederlassungsschein und AusländerInnen ihren Ausländerausweis mitzubringen.
SchweizerInnen melden sich frühestens 3 Wochen vor dem Wegzug persönlich ab. Dabei wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind Sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich.
AusländerInnen melden sich frühestens 3 Wochen vor dem Wegzug ins Ausland persönlich ab.
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht über eUmzugCH.