Zone mit Planungspflicht Rolli wird nicht mehr weiter verfolgt

Die öffentlich aufgelegte Planung der Zone mit Planungspflicht Rolli (ZPP Rolli) wurde durch die Dezembergemeindeversammlung 2022 an den Gemeinderat zurückgewiesen.

Die Einwohnergemeinde ist Grundeigentümerin der Gewerbe-Parzellen östlich des Rothornwegs. Anstelle einer gewerblichen Nutzung in Mitte des Wohnquartiers beabsichtigte der Gemeinderat diese Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen. Das Wohnbauland der ehemaligen Spahr-Traktoren-Werkstätte sollte einer höheren Nutzungsdichte zugeführt werden. Nach Prüfung der Situation entschied der Gemeinderat, die Planung nicht weiter zu verfolgen und das Gebiet in den bisherigen Zonen zu belassen.