Gemeindeversammlung vom 30.11.2023 / Beschlüsse

An der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Lengnau BE wurden durch 115 Stimmberechtigte folgende Beschlüsse gefasst:

1. Verwaltungsrechnung / Budget 2024 / Genehmigung
  Beschluss (105 zu 0 Stimmen)
  Das Budget 2024 ist wie folgt genehmigt:
  a) Genehmigung Steueranlage der Gemeindesteuer von unverändert 1,54 Einheiten des kantonalen Satzes
  b) Genehmigung Liegenschaftssteuer von unverändert 1,1‰ des amtlichen Wertes
  c) Genehmigung Budget 2024 bestehend aus:
 
Aufwand in Fr. Ertrag in Fr.
Gesamthaushalt 41’710’030.00 40’304’760.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 1’405’270.00
Allgemeiner Haushalt 28’850’180.00 27’394’010.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 1’456’170.00
SF Wasser 1’186’500.00 1’272’000.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 85’500.00
SF Abwasser 1’453’000.00 1’525’700.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 71’900.00
SF Abfall 807’800.00 800’350.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 7’450.00
SF Elektrizität 9’325’850.00 9’226’800.00
Aufwand-/Ertragsüberschuss 99’050.00
   
2. Liegenschaft Rolliweg 21 / Industrie- und Gewerbebau / Kauf / Genehmigung
  Beschluss (95 zu 0 Stimmen)
  Der Verpflichtungskredit von Fr. 1’980’000.00 zum Kauf der Liegenschaft Rolliweg 21 ist genehmigt.
   
3. Wasserversorgungsreglement der Einwohnergemeinde Lengnau BE / Revision Art. 40 und 41 / Anpassung Gebührenrahmen / Genehmigung
  Beschluss (102 zu 0 Stimmen)
  Das Wasserversorgungsreglement der Einwohnergemeinde Lengnau  (Art. 40/41) wird auf den 01.01.2024 wie folgt geändert:
 
Grundgebühr Art. 40 ¹ Die Grundgebühr wird aufgrund der Nennweite der installierten Wasserzähler bemessen.
² Die Gebühr beträgt für Nennweiten
a bis 1“ zwischen Fr. 135.00 und Fr. 195.00;
b zwischen 1¼“ und 1½“ zwischen Fr. 400.00 und Fr. 570.00;
c ab 2“ zwischen Fr. 670.00 und Fr. 960.00.
³ Die Grundgebühr ist auch geschuldet, wenn kein oder nur teilweise Wasser bezogen wird (z. B. Regenwassernutzende).
Zusätzliche Verbrauchsgebühr Art. 41 ¹ Die zusätzliche Verbrauchsgebühr wird nach der bezogenen Wassermenge in m³ bemessen.
² Die Gebühr beträgt zwischen Fr. 1.00 und Fr. 1.60 pro m³.
   
4. Rigiweg Süd / Wasserleitung / Ersatz / Kredit / Genehmigung
Beschluss (102 zu 0 Stimmen)
Der Verpflichtungskredit von Fr. 330’000.00 für den Wasserleitungsersatz im Rigiweg Süd und Denkmalweg Ost ist genehmigt.
   
5. Dreifachsporthalle Campus Dorf / Kreditabrechnung / Kenntnisnahme
  Die Kreditüberschreitung von Fr. 1’048’601.25 für das Projekt Neubau Sporthalle ist zur Kenntnis genommen.
   
6. Informationen
   
7. Verschiedenes

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