Verordnung über die Tagesschule überarbeitet

Der Gemeinderat genehmigt die Verordnung über die Tagesschule.

Seit über 10 Jahren führt die Einwohnergemeinde Lengnau die Tagesschule. Die Tagesschule ist sehr gut ausgelastet und kann als Erfolgsmodell bezeichnet werden. Die Betreuungskosten von Schulkindern teilen sich die Eltern, die Einwohnergemeinde und der Kanton auf. Die Tagesschulfinanzierung geht von den Normlohnkosten aus. Die Normlohnkosten decken im Durchschnitt die Lohnkosten für das Betreuungspersonal inkl. Zuschlag für Sozialversicherungen, Leitung, Weiterbildung und Abwesenheiten. Sofern die Eltern ihren finanziellen Beitrag leisten, steht die Tagesschule jedem Schulkind offen.

Vereinzelt zeigte sich jedoch in der Vergangenheit, dass einzelne Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen und die geforderten Gebühren nicht bezahlen, d.h. der abgeschlossene Vertrag nicht eingehalten wird. Vertraglich ist geregelt, dass bei Ausständen ein Kind in der Folge ausgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat will dieser Regelung Nachachtung verschaffen und beschloss in der besagten Verordnung einen entsprechenden Artikel aufzunehmen. Zusätzlich wurden auch die verschiedenen Betreuungsmodule aufgelistet.