Gesuch / Benützung von öffentlichem Terrain
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung einer öffentlichen Strasse ist gemäss Strassengesetz (SG) des Kantons Bern bewilligungspflichtig. Davon betroffen sind auch öffentliche Plätze.
Wenn aufgrund eines Anlasses (z.B. Fest, Verkaufsstand, Bauarbeiten, Abstellen einer Mulde, Aufstellen eines Gerüstes usw.) eine öffentliche Strasse oder ein öffentlicher Platz gesperrt werden muss, ist spätestens 30 Tage vorher bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Bau- und Planungsabteilung, Brunnenplatz 2, 2543 Lengnau BE ein Gesuch für die Benützung von öffentlichem Terrain zu stellen.
Das Gesuch können Sie auch bei der Bau- und Planungsabteilung beziehen.
Hier finden Sie das Anmeldeformular zum Herunterladen:

