Lengnau erhält ein Begrünungskonzept

Der Gemeinderat sieht vor, die Qualität und Quantität der Grünflächen im Gemeindegebiet Lengnau nachhaltig zu verbessern und damit auf zukünftige gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen zu reagieren.

Im Jahr 2024 befasste sich der Gemeinderat im Rahmen des kommunalen Strategieprozesses vertieft mit der Frage «Wie fördern wir Grünflächen im Dorf?». Ziel des daraus entstandenen Begrünungskonzepts ist es, die Qualität und Quantität der Grünflächen im Gemeindegebiet nachhaltig zu verbessern und damit auf zukünftige gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen zu reagieren.

Das Begrünungskonzept umfasst eine Analyse der Ausgangslage, definiert Leitsätze und Ziele sowie ein Aktionsprogramm mit priorisierten Massnahmen. Dieses Aktionsprogramm dient der Verwaltung als Arbeits- und Planungshilfe und kann bei Bedarf weiterentwickelt werden.

In der ersten Lesung des Konzepts wurden unter anderem Fragen zur Verbindlichkeit, zu möglichen Auswirkungen auf das Baureglement sowie zu den ausgewiesenen Kosten diskutiert. Der Gemeinderat entschied deshalb, das Geschäft vertieft zu prüfen und erst nach Klärung zentraler Punkte einen abschliessenden Entscheid zu fällen. Mit dem nun gefassten Beschluss hält der Gemeinderat fest, dass das Begrünungskonzept als Richtlinie und Empfehlung gilt und das bestehende Baureglement nicht konkurrenzieren darf. Dieses bleibt weiterhin alleinig verbindliche Grundlage für die Beurteilung von Baugesuchen. Dennoch soll das Begrünungskonzept privaten Bauherrschaften als Empfehlung abgegeben werden.

Die Bau- und Planungsabteilung wird mit der Umsetzung und dem Controlling der Massnahmen beauftragt und erstattet dem Gemeinderat halbjährlich Bericht. Bei der Umsetzung von Bauvorhaben der Einwohnergemeinde Lengnau sind wie bisher Synergien zu nutzen, um übermässige finanzielle Belastungen für die öffentliche Hand zu vermeiden.

Mit dem Beschluss unterstreicht der Gemeinderat sein Ziel, Lengnau langfristig grüner und klimaangepasster zu gestalten – unter Wahrung der planerischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.