Der Feuerbrand ist eine äusserst gefährliche Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten. Wir bitten die Bevölkerung, ihre Gärten von Mai bis Ende September 2022 regelmässig zu kontrollieren.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Feuerbrand muss nur noch in festgelegten Gebieten gemeldet und bekämpft werden. Der Kanton Bern hat in einem Radius von 4 km um die Baumschule Lehmann in Büren an der Aare eine Sicherheitszone erlassen. Davon betroffen ist auch Lengnau BE, wie der Plan zeigt.
Im betroffenen Gebiet (Sicherheitszone um die Baumschule Lehmann) sind Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren (Eigenverantwortung). Die Feuerbrand-Kontrolleure der Gemeinde kommen nicht mehr regelmässig vorbei; es erfolgen nur noch risikobasierte Stichprobenkontrollen.
Besitzerinnen und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen sind verpflichtet
Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind u-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig. Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben: Absterbende Zweige und Pflanzenteile bitte nicht berühren – es besteht grosse Verschleppungsgefahr – sondern unverzüglich der Einwohnergemeinde Lengnau BE, Präsidialabteilung, Telefon 032 654 71 01 melden. Ein Feuerbrand-Kontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau BE kann bei Ihnen vorbeikommen und Sie entsprechend beraten.
Bei der Präsidialabteilung Lengnau BE ist das Merkblatt "Feuerbrand
im Hausgarten" kostenlos erhältlich. Das Merkblatt und weitere
Informationen finden Sie auch unter www.lengnau.ch
oder www.feuerbrand.ch. Weitere
wichtige Informationen für den Kanton Bern sind auch zu finden unter www.be.ch/feuerbrand.