Aufhebung der Gräber des Erdbestattungsgrabfeldes VII / Grabräumung 2025/2026
Gemäss Art. 17 des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Einwohnergemeinde Lengnau BE beträgt die Ruhezeit für Urnen- und Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof Lengnau mindestens 25 Jahre. Die Gräber werden nach Ablauf dieser Frist aufgehoben.
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE wird deshalb im Januar 2026 folgende Gräber aufheben lassen:
Erdbestattungsgrabfeld VII / Gräber Nr. 375 – 413
Die entsprechenden Gräber sind während den Jahren Juli 1991 (Zeitpunkt der ersten Bestattung) bis August Dezember 2000 errichtet worden. Sie sind seit Juni 2025 mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Die detaillierte Liste der aufzuhebenden Gräber kann bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau BE (Dorfplatz 1, Gemeindehaus, 1. Stock) eingesehen werden.
Für die Räumung der Gräber (Entfernung der Grabmäler und des Grabschmucks) durch die Angehörigen wird eine Frist bis 15. Januar 2026 gewährt. Nach Ablauf dieser Frist wird über nicht geräumte Gräber verfügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

