Aufhebung Familiengrab / Grabräumung 2025/2026
Gemäss Art. 17 des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Einwohnergemeinde Lengnau BE beträgt die Ruhezeit für Familiengräber auf dem Friedhof Lengnau mindestens 60 Jahre. Die Gräber werden nach Ablauf dieser Frist aufgehoben.
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE wird deshalb im Januar 2026 folgendes Grab aufheben lassen:
Familiengrab Nr. 7 Maire-Schneider Louise
Das entsprechende Grab ist im Jahr 1965 (Zeitpunkt der ersten Bestattung) errichtet worden. Es ist seit Juni 2025 einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Die detaillierte Liste mit den Namen der beigesetzten Personen auf dem aufzuhebenden Familiengrab kann bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau BE (Dorfplatz 1, Gemeindehaus, 1. Stock) eingesehen werden.
Für die Räumung des Grabes (Entfernung des Grabmales und des Grabschmucks) durch die Angehörigen wird eine Frist bis 15. Januar 2026 gewährt. Nach Ablauf dieser Frist wird über das allfällige nicht geräumte Grab verfügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

