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Familie und Persönliches
Wollen Sie nach Lengnau umziehen? Brauchen Sie einen neuen Pass? Oder suchen Sie eine Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder?
Alle diese Fragen werden auf den nachfolgenden Seiten beantwortet. Sollten Sie zusätzliche Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen. Ausweise und Schriften
Wie erhalte ich meine Reisedokumente oder für mich wichtige Bescheinigungen?
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Zuzug - Umzug - Wegzug
Ein Adresswechsel ist der Einwohnergemeinde immer zu melden. Umzugsmeldungen können telefonisch erfolgen.
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Die Steuererklärung
Alle natürlichen Personen, welche am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Bern haben/hatten oder deren Steuerpflicht während des Steuerjahres endete, haben eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
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Kinder und Jugendliche
Wollen Sie Ihre Kinder in der Kindertagesstätte betreuen lassen oder haben Sie Fragen betreffend der Pflege Ihres Neugeborenen? Hier sind Sie richtig.
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Arbeitsamt - Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern
Haben Sie Ihre Stelle verloren? Sind Sie ausgesteuert. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Sozialhilfe
Wenn Sie in eine soziale oder finanzielle Notlage geraten, können Sie die Hilfe der Sozialabteilung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Lengnau wohnhaft und schriftenpolizeilich angemeldet sind (Ausländer mit B- oder C-Ausweis).
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Alimentenwesen
Für die Inkassohilfe bei Frauenalimenten sowie für die Bevorschussung von Kinderalimenten ist die Sozialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau BE zuständig.
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Vormundschaftswesen
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich der Hilfe bedürfen. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit, Unerfahrenheit, Sucht, uvm. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit und das Kindeswohl stehen jedoch immer im Vordergrund.
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Prämienverbilligung bei Krankenkasse
Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel vierteljährlich automatisch überprüft. Ein allfälliges Anrecht besteht vom 1. Juli des laufenden Jahres bis 30. Juni des Folgejahres. Grundlagen hierfür bilden Ihre definitiven Steuerdaten der Vorjahre. Falls für Sie ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird mit Ausnahme von untenstehenden Fällen automatisch ermittelt.
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Alter und Behinderung
Stehen Sie kurz vor der Pensionierung und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Sterben und Tod
Wenn ein Familienmitglied verstirbt, ist dies mit viel Schmerz für die Angehörigen verbunden. Die folgenden Seiten informieren sie über die gesetzlichen Vorgaben sowie über Grabarten, Testament, Siegelung und den Friedhof in Lengnau.
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Zivilstandsänderungen
Wollen Sie heiraten? Ihren Namen ändern? Haben Sie sonst Fragen zu Zivilstandsänderungen? Auskunft erteilt Ihnen gerne das zuständige Zivilstandsamt.
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Ordentliche Einbürgerung
Wer 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz hat - wovon mindestens 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung - und seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde wohnt, kann ein Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung stellen. Das Einbürgerungsgesuch ist bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau einzureichen. Dort kann auch das amtliche Gesuchsformular bezogen werden.
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Fundbüro
Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.
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Militär und Zivilschutz
Wenn Sie in der Einwohnergemeinde Lengnau BE wohnhaft sind und Fragen i.S. Militär oder Zivilschutz haben, wenden Sie sich bitte an untenstehende Amtsstellen. Diese werden Ihnen gerne kompetent Auskunft geben können.
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Religion und Kirchen
Die Einwohner von Lengnau sind hauptsächlich der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Landeskirche angehörend.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 01 Öffnungszeiten: |
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