Das Verfahren für die ordentliche Einbürgerung ist dreistufig gegliedert. Jede dieser Stufen (Gemeinde, Kanton und Bund) befasst sich einzeln mit dem Gesuch und erteilt die Zusicherung. Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt und erfordert einen gewissen zeitlichen und finanziellen Aufwand der einbürgerungswilligen Person.
Das Schweizer Bürgerrecht wird nach der Zusicherung des Kantonsbürgerrechts und des Gemeindebürgerrechts erteilt.
Federführend im Einbürgerungsverfahren ist die Gemeinde. Diese führt die erforderlichen Erhebungen durch und pflegt die Kontakte mit den gesuchstellenden Personen während des ganzen Verfahrens. Auf diese Weise werden Mehrfachbefragungen durch Kanton und Gemeinde vermieden; die Dauer des Verfahrens wird auf ein Minimum beschränkt und der Aktenlauf auch für die gesuchstellende Person transparent gehalten.
Weitere Voraussetzungen neben der erforderlichen Wohnsitzdauer sind ausreichende Sprachkenntnisse einer Amtssprache (deutsch/französisch), die Eingliederung in schweizerische Verhältnisse, das Vertrautsein mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen und die Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter "Mehr zum Thema" auf der rechten Seite. Besonders das "Merkblatt zur Einbürgerung" gibt Ihnen wichtige Hinweise.
