Alle Hunde müssen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE angemeldet und registriert werden. Alsdann erhalten die HundehalterInnen die Hundemarke.
Mit der Registrierung können entlaufene Hunde schnell dem jeweiligen Besitzer zugeordnet und wieder sicher zurück gebracht werden.
Wir bitten Sie, die Anmeldung Hundekontrolle anhand des AMICUS-Eintrages, resp. des Hundebüchleins (sofern noch nicht im AMICUS) auszufüllen und damit am Schalter der Präsidialabteilung vorzusprechen.
Alle HundehalterInnen, deren Hund am Stichtag 1. August 6 Monate alt ist, erhalten im August eine Rechnung für die Hundetaxe.
Sobald der Hund registriert ist, erfolgt die Rechnungsstellung der Hundetaxe jährlich automatisch.
Hundekot
Auf dem Gemeindegebiet von Lengnau BE sind aktuell 37 Robidog-Behälter aufgestellt. Wir bitten die HundehalterInnen, den Kot ihrer Hunde fachgerecht
in die aufgestellten Robidogs zu entsorgen. Zusätzlich befinden sich 4
Hundetoiletten in Lengnau BE. Seit neuem sind an einigen Kehrichteimern
Rollenhalter mit Robidog-Säckli befestigt.
Unter "Mehr zum Thema" finden Sie die Übersichtspläne mit den Standorten der 37 Robidog-Behälter und der 4 Hundetoiletten in der Gemeinde Lengnau BE.
Hundetaxe
Hundegesetz im Kanton Bern
Das Hundegesetz des Kantons Bern vom 27.03.2012 ist seit dem
01.01.2013 in Kraft. Es beinhaltet wichtige Änderungen für die
HundehalterInnen, welche unbedingt beachten werden müssen.
Die HundehalterInnen haben unter anderem die Pflicht, jeglichen Kot
zu entfernen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Die
Ortspolizei der Einwohnergemeinde Lengnau BE führt regelmässig Kontrollen in den betroffenen Gebieten und auf dem gesamten
Gemeindegebiet von Lengnau BE durch. Widerhandlungen können gemäss
Art. 15 des Hundegesetzes des Kantons Bern mit Busse bestraft werden.
Aufgrund des Hundegesetzes hat der Einwohnergemeinderat Lengnau BE das Reglement über die Hundetaxe und die Verordnung über die Hundetaxe per 01.07.2013 erlassen.
Sachkundenachweise
Vom 01.09.2008 bis zum 31.12.2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 01.01.2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen HundehalterInnen im Kanton Bern keinen Sachkundenachweis mehr absolvieren.
Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Unter "Mehr zum Thema" finden Sie noch weitere Informationen und Merkblätter.