Investitionsprogramm

Im zeitlichen Ablauf des Jahresprogramms steht zuerst die Erarbeitung des Investitionsprogramms an. Dies hängt damit zusammen, dass für das Erstellen des Finanzplans die geplanten Investitionen bekannt sein müssen.

Für das Investitionsprogramm besteht keine kantonale Formvorschrift. Dennoch hat es sich in der Praxis durchgesetzt, dass über den gleichen Zeitraum wie beim Finanzplan geplant wird, d.h. in der Regel über die nächsten vier bis acht Jahre.

Das Investitionsprogramm wird in die zwei Bereiche „Mit Steuern finanziert“ und „Spezialfinanzierungen“ unterteilt und innerhalb dieser Unterteilungen werden die Investitionen pro Funktion ausgewiesen.

Innerhalb der Funktionen werden die geplanten Projekte mit ihren Totalkosten sowie der geplanten Umsetzung aufgelistet.

Das aktuelle Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2029 finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Mehr zum Thema

Investitionsprogramm 2024 – 2029
Investitionsprogramm 2023 – 2028
Investitionsprogramm 2022 – 2027

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