Die Tätigkeiten der Gemeindeorgane beruhen stets auf einer gesetzlichen Grundlage und werden auch den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gemäss wahrgenommen.
Die Aufgaben des Gemeinderats sind im Organisationsreglement (OGR) der Einwohnergemeinde Lengnau geregelt. Er ist für die Führung, Planung und Koordination der Gemeinde zuständig.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Er beschliesst über alle Geschäfte bis Fr. 150'000.- abschliessend, bis Fr. 300'000.- unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (gemäss Art. 6d. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lengnau).
Die Rechtserlasse der Gemeinden sind die Reglemente, welche von der Gemeindeversammlung genehmigt werden und die Verordnungen, welche Gemeinderat beschlossen werden.
Die entsprechenden Reglemente und Verordnungen finden Sie unter den Top Downloads auf der rechten Seite.
