Der Gemeinderat entscheidet über
- die Organisationsstruktur der Einwohnergemeinde
- die Einsetzung der Kommission und die Wahl derer Mitglieder
- über Sachgeschäfte bis Fr. 150 000.00 abschliessend und bis Fr. 300 000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
- die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder
- die Unterschriftsberechtigungen
- die Kanzleiabgaben
- die Benützung der Gemeindeanlagen
