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Aufgaben des Einwohnergemeinderates Lengnau BE

Als Exekutivbehörde ist der Gemeinderat für die Führung der Einwohnergemeinde Lengnau BE und deren Tätigkeiten verantwortlich.

Der Gemeinderat entscheidet über

 

  • die Organisationsstruktur der Einwohnergemeinde
  • die Einsetzung der Kommission und die Wahl derer Mitglieder
  • über Sachgeschäfte bis Fr. 150 000.00 abschliessend und bis Fr. 300 000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
  • die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder
  • die Unterschriftsberechtigungen
  • die Kanzleiabgaben
  • die Benützung der Gemeindeanlagen

 

 

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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