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Umzug und Adresswechsel

Zählerablesungen

Damit die Rechnungen für Elektrizität und Wasser termingerecht und korrekt erstellt werden können, ist folgendes zu beachten:

 

Der Strom und das Wasser müssen abgelesen werden, bei:

  • Umzug
  • Zuzug
  • Wegzug
  • Mieterwechsel

Teilen Sie uns bitte das Datum frühzeitig mit. Sie können dies

  • telefonisch
  • schriftlich mit Formular
  • per E-Mail 
  • direkt am Schalter der Finanzabteilung

melden.

 

 

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Finanzabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 02
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch

 


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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