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Mietamt / Arbeitsgericht

Auf den 01.01.2011 wurde im Kanton Bern die Justizreform umgesetzt. Mit dieser Reform wurde die Tätigkeit der Mietämter in der heutigen Form bei den Einwohnergemeinden auf Ende 2010 beendet. Ab 2011 werden die Tätigkeiten der Mietämter und Arbeitsgerichte durch die Regionalen Schlichtungsbehörden wahrgenommen.

4 Regionale Schlichtungsbehörden im Kanton Bern

Die miet- und arbeitsgerichtlichen Verfahren, die bisher durch die Einwohnergemeinden betreut wurden, werden künftig durch die vier regionalen Schlichtungsbehörden (plus eine Aussenstelle für den Berner Jura) bearbeitet.

Regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland

Die zuständige Schlichtungsbehörde für die Einwohnergemeinde 2543 Lengnau BE:

 

Regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland

Dienststelle Biel/Bienne

Neuengasse 8

Postfach

2501 Biel

 

Tel. 032 344 59 00

Fax 032 344 59 04

Email  Schlichtungsbehoerde.Biel@justice.be.ch

 

 

Mietrechtliche Beratungen

 

Tel. 032 344 59 10

Fax 032 344 59 04

 

 

Arbeitsrechtliche Beratungen

 

Tel. 032 344 59 20

Fax 032 344 59 04

 

 

Betreffend weiterer Zuständigkeiten für andere Gemeinden sowie den Öffnungszeiten verweisen wir auf das entsprechende Informationsblatt unter den "Top Downloads" auf dieser Seite!

 

 

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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