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Mietamt / Arbeitsgericht
Auf den 01.01.2011 wurde im Kanton Bern die Justizreform umgesetzt. Mit dieser Reform wurde die Tätigkeit der Mietämter in der heutigen Form bei den Einwohnergemeinden auf Ende 2010 beendet. Ab 2011 werden die Tätigkeiten der Mietämter und Arbeitsgerichte durch die Regionalen Schlichtungsbehörden wahrgenommen.
4 Regionale Schlichtungsbehörden im Kanton Bern
Die miet- und arbeitsgerichtlichen Verfahren, die bisher durch die Einwohnergemeinden betreut wurden, werden künftig durch die vier regionalen Schlichtungsbehörden (plus eine Aussenstelle für den Berner Jura) bearbeitet.
Regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-SeelandDie zuständige Schlichtungsbehörde für die Einwohnergemeinde 2543 Lengnau BE:
Regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland Dienststelle Biel/Bienne Neuengasse 8 Postfach 2501 Biel
Tel. 032 344 59 00 Fax 032 344 59 04 Email Schlichtungsbehoerde.Biel@justice.be.ch
Mietrechtliche Beratungen
Tel. 032 344 59 10 Fax 032 344 59 04
Arbeitsrechtliche Beratungen
Tel. 032 344 59 20 Fax 032 344 59 04
Betreffend weiterer Zuständigkeiten für andere Gemeinden sowie den Öffnungszeiten verweisen wir auf das entsprechende Informationsblatt unter den "Top Downloads" auf dieser Seite!
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Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 01 Öffnungszeiten: Top Downloads
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