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Obligatorische Sozialversicherungen

Beiträge an die AHV, IV und EO

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahres beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren; für Frauen (Jahrgang 1942 und jünger) bei 64 Jahren.

 

Die AHV-Beiträge können entrichtet werden als

  • Erwerbstätige
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

Weitere Versicherungen

  • Arbeitslosenversicherung ALV
  • Unfallversicherung UVG
  • Berufliche Vorsorge BVG
  • Krankenversicherung
  • Mutterschaftsversicherung

Merkblätter, Anmeldeformulare und weitere Informationen können bei www.akbern.ch entnommen werden.

 

Haben Sie Fragen? Die AHV-Zweigstelle gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
AHV-Zweigstelle Lengnau-Pieterlen
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 25
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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