Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahres beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren; für Frauen (Jahrgang 1942 und jünger) bei 64 Jahren.
Die AHV-Beiträge können entrichtet werden als
- Erwerbstätige
- Selbständigerwerbende
- Nichterwerbstätige
Weitere Versicherungen
- Arbeitslosenversicherung ALV
- Unfallversicherung UVG
- Berufliche Vorsorge BVG
- Krankenversicherung
- Mutterschaftsversicherung
Merkblätter, Anmeldeformulare und weitere Informationen können bei www.akbern.ch entnommen werden.
Haben Sie Fragen? Die AHV-Zweigstelle gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft.
