Grünmaterial wird nur noch abgeführt, wenn das entsprechende Gefäss die erforderliche Gebührenmarke trägt.
Zugelassen sind folgende Gefässtypen (Jahresgebühr inkl. 8 % MwSt.):
- Kompostkesseli bis 10 Liter Fr. 21.60 (Fr. 20.00 ohne MwSt.)
- Korb oder Becken bis 75 Liter Fr. 64.80 (Fr. 60.00 ohne MwSt.)
- Container 110-140 Liter Fr. 86.40 (Fr. 80.00 ohne MwSt.)
- Container 240 Liter Fr. 129.60 (Fr. 120.00 ohne MwSt.)
- Container 770 Liter Fr. 270.00 (Fr. 250.00 ohne MwSt.)
- Gefässe deren Grösse dazwischen liegen, werden der nächst höheren Kategorie zugewiesen.
- Äste können gebündelt mit einer Bündelmarke (Fr. 2.16 pro Stück inkl. 8% MwSt. / Fr. 21.60 pro 10 Stück inkl. 8% MwSt.) versehen bereitgestellt werden (bis höchstens 1,5 m Länge und 25 kg Gewicht).
- Die Bündelmarken sind in den Geschäften erhältlich, welche auch die offiziellen Kehrichtsäcke verkaufen.
Die erstmaligen Gebührenmarken für Grüngefässe bzw. Grüncontainer sind bei der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau, Gemeindehaus, 2. Stock, Dorfplatz 1, 2543 Lengnau, zu beziehen. Alsdann werden die jährlichen Grünabfuhrgebühren jeweils per Rechnung vierteljährlich erhoben.