Die Anschlusspflicht für Bauten und Anlagen richtet sich nach den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung.
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Abwasser
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE organisiert und überwacht auf dem gesamten Gemeindegebiet die Entsorgung der Abwässer. Sie projektiert, erstellt, betreibt, unterhält und erneuert die öffentlichen Abwasseranlagen.
AnschlusspflichtDie Anschlusspflicht für Bauten und Anlagen richtet sich nach den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung. FinanzierungDie Einwohnergemeinde Lengnau BE finanziert die öffentliche Abwasserentsorgung mit einmaligen Gebühren (Anschlussgebühren); wiederkehrenden Gebühren (Grund- und Verbrauchsgebühren); Beiträgen des Bundes und des Kantons gemäss besonderer Gesetzgebung; Grundeigentümerbeiträgen (Art. 111 Abs. 1 b BauG); Verwaltungs- und Kontrollgebühren.
Das Abwasserentsorgungsreglement inkl. Gebührenreglement und Anhang der Einwohnergemeinde Lengnau BE finden Sie unter Top Downloads.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 04 Öffnungszeiten: Top Downloads |
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