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Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten.

Was ist Feuerbrand?

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit. Die Übertragung erfolgt durch Schleim, den kranke Pflanzen ausscheiden. Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (Äpfel, Birnen und Quitten) und einige Zier- und Wildpflanzen (alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Stranvaesia, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere).

 

Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name "Feuerbrand").

 

Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind U-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig.

 

Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Schleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb von nur einer Vegetationsperiode absterben. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20).

Feuerbrandkontrolle als Daueraufgabe

Die Bevölkerung von Lengnau wird gebeten, jährlich zwischen Juni und September regelmässig Ihre Hausgärten zu kontrollieren und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden.

 

Jährlich zwischen Juni und Juli sowie voraussichtlich Ende August und September (Zweitkontrolle) sind ebenfalls die Feuerbrandkontrolleure der Einwohnergemeinde Lengnau, Herr Fritz Alchenberger und Herr Ulrich Scholl, auf dem Gemeindegebiet von Lengnau unterwegs. Sie kontrollieren sämtliche Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. In ihrer Funktion als Feuerbrandkontrolleure sind sie befugt, Ihre Privatgrundstücke zu betreten. Sie werden entsprechende Ausweise auf sich tragen. Wir bitten um Verständnis.

Wie bekämpft man Feuerbrand?

Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand. Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar. Vorbeugend gespritzt erzielen gewisse "Gegenbakterien" (Antagonisten) eine Teilwirkung. Auch die jetzt erlaubten Antibiotica Streptomycin können einen Befall nur um 50-90% vermindern. Eine Spritzung kann nur vorbeugend erfolgen, dass heisst, Antibiotika muss in die Blüte gespritzt werden. Befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Zudem darf Streptomycin nur mit Bewilligung und gezielt in Obstbaubetrieben auf Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.

Was können wir tun?

Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig alle befallenen Pflanzen zu suchen. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind (Schnitt-) Werkzeuge nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z.B. beim Obstbaumschnitt im Winter). Beobachten Sie die gefährdeten Pfanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Verzichten Sie bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands-Wirtspflanzen. Die besonders anfälligen Pflanzen (Cotoneaster-Arten und Stranvaesien) dürfen in der Schweiz nicht mehr verkauft und vermehrt werden. Weitere Pflanzenarten werden ab 01.06.2010 in der Schweiz verboten.

Meldepflicht

Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben: Absterbende Zweige und Pflanzenteile bitte nicht berühren - es besteht grosse Verschleppungsgefahr - sondern unverzüglich der Einwohnergemeinde Lengnau, Präsidialabteilung, Dorfplatz 1, 2543 Lengnau, Tel. 032 654 71 01, melden. Nach der Erstaufnahme wird einer der Feuerbrandkontrolleure der Einwohnergemeinde Lengnau benachrichtigt. Dieser wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen einleiten. 

Meldestelle bei der Einwohnergemeinde Lengnau

Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau

Dorfplatz 1

2543 Lengnau

 

Tel.     032 654 71 01

E-Mail  info@lengnau.ch

Weitere Informationen

Bei der Gemeindeverwaltung Lengnau, Präsidialabteilung, ist das Merkblatt „Feuerbrand im Hausgarten“ sowie weitere Merkblätter kostenlos erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundes www.feuerbrand.ch oder auf der Hompepage des Kantons Bern www.be.ch/feuerbrand (siehe rechts unter "Top Downloads" und "Mehr zum Thema").

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


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