Das Ziel der Feuerungskontrolle ist die Verringerung der in die Luft ausgestossenen Schadstoffe aus den grossen und kleinen Feuerungsanlagen in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.
Gemessen werden bei Öl- und Gasfeuerungen:
- Kohlenmonoxid
- Stickoxide
- Abgasverlust
Bei Ölfeuerungen zusätzlich:
- Russ
- unverbrannte Ölanteile
Beanstandete Anlagen müssen, falls möglich, innert 30 Tagen einreguliert werden, andernfalls kann eine mehrjährige Sanierungsfrist angesetzt werden. Der Ersatz bzw. die Sanierung von Feuerungen sind dem Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle mit dem Inbetriebnahmerapport mitzuteilen. Dieser muss die durch die Fachfirma gemessenen Emissionswerte enthalten.
Genauere Auskünfte über das Vorgehen im Zusammenhang mit beanstandeten Feuerungen gibt das Informationsblatt zur Feuerungskontrolle.
