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Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch

Das Ziel der Feuerungskontrolle ist die Verringerung der in die Luft ausgestossenen Schadstoffe aus den grossen und kleinen Feuerungsanlagen in der Einwohnergemeinde Lengnau BE.

Gemessen werden bei Öl- und Gasfeuerungen:

  • Kohlenmonoxid
  • Stickoxide
  • Abgasverlust

Bei Ölfeuerungen zusätzlich:

  • Russ
  • unverbrannte Ölanteile

Beanstandete Anlagen müssen, falls möglich, innert 30 Tagen einreguliert werden, andernfalls kann eine mehrjährige Sanierungsfrist angesetzt werden. Der Ersatz bzw. die Sanierung von Feuerungen sind dem Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle mit dem Inbetriebnahmerapport mitzuteilen. Dieser muss die durch die Fachfirma gemessenen Emissionswerte enthalten.

 

Genauere Auskünfte über das Vorgehen im Zusammenhang mit beanstandeten Feuerungen gibt das Informationsblatt zur Feuerungskontrolle.

Feuerungskontrolleur / Oelfeuerungskontrolleur / Feueraufseher der Einwohnergemeinde Lengnau

Feuerungs- und Oelfeuerungskontrolleur der Einwohnergemeinde Lengnau ist folgende Person: Herr Fritz Hofer, Kaminfegergeschäft, Dahlienweg 5, 2543 Lengnau, Natel 076 571 90 02, Mail hofr@sunrise.ch

 

Feueraufseher der Einwohnergemeinde Lengnau ist folgende Person: Herr Andreas Burri, Industriestrasse 1, 2555 Brügg, Tel. 032 372 51 05.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
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Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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