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Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Alle Hunde müssen mit einem nummerierten Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.
Rechtliche Situation
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 31.05.2006 eine Änderung der kantonalen Tierseuchenverordnung verabschiedet. Die Revision erfolgt wegen Anpassungen in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung. In dieser wurde 2004 festgelegt, dass alle Hunde registriert sowie zwingend mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Diese Regelung wurde im April 2006 mit dem Massnahmenpaket des Bundes gegen gefährliche Hunde weiter detailliert und verschärft.
Was bedeutet dies für den Hundehalter von Lengnau?Alle Hunde müssen mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Hunde, die vor Ende 2005 noch tätowiert worden sind, müssen nicht zusätzlich mit einem Chip versehen, jedoch bis Ende 2006 über eine Tierärztin oder einen Tierarzt der Datenbank ANIS gemeldet werden. Sie erhalten alsdann von ANIS einen Hundeausweis. Noch Fragen?Weitere Informationen finden Sie unter "Top Downloads" oder "Mehr zum Thema". Ihre Fragen können Sie auch telefonisch an die Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau richten.
Kantonale Auskunftsstelle: Veterinärdienst des Kantons Bern, Herrengasse 1, 3011 Bern, Tel. 031 633 47 08, E-Mail: veterinaerdienst@vol.be.ch |
Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 01 Öffnungszeiten: Top Downloads
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