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Hunde

Alle Hunde über 3 Monate (Stichtag 1. August) müssen bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau angemeldet und registriert werden. Sie haben alsdann eine Hundetaxe zu bezahlen.

Hundetaxe

Ist ein Hund am Stichtag noch nicht 3 Monate alt, so kann er bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE gleichwohl registriert werden und Sie erhalten gegen Bezahlung von Fr. 5.00 eine gültige Hundemarke.

 

Mit der Registrierung können entlaufene Hunde schnell dem jeweiligen Besitzer zugeordnet und wieder sicher zurück gebracht werden.

 

Wenn Sie keinen Hund mehr halten, bitten wir Sie, dies bei nebenstehender Adresse umgehend zu melden. Damit ist gewährt, dass Sie keine Rechnung mehr für die Hundetaxe erhalten. 

 

Siehe auch nebenstehendes Inserat für die Hundetaxe unter "Top Downloads".

 

Weitere Hinweise finden Sie unter Hundetaxe

Obligatorischer Hundekurs (Sachkundenachweis)

Seit 01.10.2008 ist das neue Tierschutzgesetz (TschG) in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 01.09.2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor.

 

Bevor Sie einen Hund kaufen können, müssen Sie vorgängig einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs besuchen. Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie mit jedem Hund einen ebenfalls 4-stündigen Praxiskurs zusammen mit dem Hund besuchen.

 

Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass "die für die Betreuung verantwortliche Person" den Sachkundenachweis erbringen muss. Man geht bis jetzt davon aus, dass der eingetragene Besitzer bei der ANIS auch die verantwortliche Person ist.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Merkblatt "Hundekurs - Merkblatt für Halter" und "Hundekurs - Merkblatt obligatorische Sachkundenachweise" (siehe unter "Top Downloads") oder auf der Internetseite "Obligatorische Hundekurse für Hundehalter" und "Rechtliche Grundlagen Sachkundenachweis für Hundehaltende" (siehe "Mehr zum Thema").

 

Eine vollständige aktuelle Übersicht über Kursangebote in der Schweiz finden Sie unter www.skn-kurse.ch

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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