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Lärm und sonstige Ruhestörungen

Fast nichts gibt mehr Angriffsflächen als das Thema "LÄRM"!

Selten ist auch etwas so schwer zu messen, wie "LÄRM".  Was ist "LÄRM"?

 

Jeder Mensch empfindet ihn anders. Für den einen ist laute Musik toll, für den Nachbarn vis-à-vis ist sie einfach nur nervig und unzumutbar.

 

Wir zählen dabei auf den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen und bitten alle, sich rücksichtsvoll zu verhalten.

 

Grundsätzlich ist es verboten, Lärm zu verursachen, der durch rücksichtsvolle Handlungsweise vermieden oder vermindert werden kann. Wenn sich alle an diese Grundregel halten würden, gäbe es sicher weniger Streitigkeiten und Diskussionen.

 

Im Ortspolizeireglement der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist der Umgang mit Lärm, die Lärmbekämpfung, etc. geregelt.

 

Das Reglement kann bei uns bezogen werden.

 

Ebenfalls enthält das Infoblatt "Geniessen wir den Sommer" unter den Top Downloads einige wichtige Grundsätze.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


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