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Planen und Bauen

Möchten Sie in Lengnau BE Ihr Bauvorhaben umsetzen. Vom Einfamilienhaus bis zum Industriebau werden Baugesuche in Lengnau BE schnell und zuverlässig bearbeitet.

Baubewilligungsverfahren

Ein Bauvorhaben erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den nötigen Nebengesuchen und den Planunterlagen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE einzureichen.
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Bauvoranfrage

Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben ist es vorteilhaft, bereits vor Einreichung des Baugesuches, bei der Bau- und Werkabteilung Abklärungen zu treffen.
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Raumplanung / Ortsplanung

Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist die Volkswirtschaftskommission Lengnau bzw. der Einwohnergemeinderat zuständig.
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Gastgewerbliche Baubewilligung und Betriebsbewilligung

Ein Bauvorhaben für einen Gastgewerbebetrieb erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den Nebengesuchen und den Planunterlagen einzureichen.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE
Bau- und Werkabteilung
Pfarrgasse 2
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 04
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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