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Planen und Bauen
Möchten Sie in Lengnau BE Ihr Bauvorhaben umsetzen. Vom Einfamilienhaus bis zum Industriebau werden Baugesuche in Lengnau BE schnell und zuverlässig bearbeitet.
Baubewilligungsverfahren
Ein Bauvorhaben erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den nötigen Nebengesuchen und den Planunterlagen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE einzureichen.
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Bauvoranfrage
Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben ist es vorteilhaft, bereits vor Einreichung des Baugesuches, bei der Bau- und Werkabteilung Abklärungen zu treffen.
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Raumplanung / Ortsplanung
Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist die Volkswirtschaftskommission Lengnau bzw. der Einwohnergemeinderat zuständig.
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Gastgewerbliche Baubewilligung und Betriebsbewilligung
Ein Bauvorhaben für einen Gastgewerbebetrieb erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den Nebengesuchen und den Planunterlagen einzureichen.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 04 Öffnungszeiten: |
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