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Gastgewerbliche Baubewilligung und Betriebsbewilligung

Ein Bauvorhaben für einen Gastgewerbebetrieb erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den Nebengesuchen und den Planunterlagen einzureichen.

Eine Betriebsbewilligung für das Gastgewerbe erfordert zudem die Einreichung des amtlichen Gesuchsformulares Nr. 4.3 Gastgewerbe und das Gesuch für eine Betriebsbewilligung.

Baugesuch für Gastgewerbe-Baubewilligung

Zu einem vollständigen Baugesuch gehören:

  • Ausgefülltes Baugesuchsformular mit den nötigen Unterschriften
  • Situationsplan im Massstab 1 : 500
  • Projektpläne im Massstab 1 : 100 oder 1 : 50, dh. Grundrisse, Schnitte, Fassadenpläne, ev. Umgebungsplan, Parkplatzangebot
  • Die nötigen Nebengesuche wie Gewässerschutz, Brandschutz, etc.

Gesuch für Gastgewerbe-Betriebsbewilligung

Die beiden vollständig ausgefüllten Gesuchsformulare Nr. 4.3 "Gastgewerbe" und dem Gesuch für Betriebsbewilligung ist erforderlich:

  • bei Wechsel des Gastwirtes
  • bei Eröffnung eines neuen Gastgewerbebetriebes
  • bei Erweiterung oder Änderung des Ausschank-Angebotes

  

Baubewilligungskompetenz

Die Baubewilligungkompetenz für einen Gastgewerbebetrieb und die Erteilung der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung obliegen dem Regierungsstatthalter.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Bau- und Werkabteilung
Pfarrgasse 2
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 04
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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