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Gastgewerbliche Baubewilligung und Betriebsbewilligung
Ein Bauvorhaben für einen Gastgewerbebetrieb erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den Nebengesuchen und den Planunterlagen einzureichen.
Eine Betriebsbewilligung für das Gastgewerbe erfordert zudem die Einreichung des amtlichen Gesuchsformulares Nr. 4.3 Gastgewerbe und das Gesuch für eine Betriebsbewilligung.
Baugesuch für Gastgewerbe-BaubewilligungZu einem vollständigen Baugesuch gehören:
Gesuch für Gastgewerbe-BetriebsbewilligungDie beiden vollständig ausgefüllten Gesuchsformulare Nr. 4.3 "Gastgewerbe" und dem Gesuch für Betriebsbewilligung ist erforderlich:
BaubewilligungskompetenzDie Baubewilligungkompetenz für einen Gastgewerbebetrieb und die Erteilung der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung obliegen dem Regierungsstatthalter. |
Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 04 Öffnungszeiten: |
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