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Raumplanung / Ortsplanung

Für die raumplanerischen Aufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau BE ist die Volkswirtschaftskommission Lengnau bzw. der Einwohnergemeinderat zuständig.

Ortsplanung

Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung der Koordinaten der weiteren Entwicklung durch behördeanweisende Konzepte und Richtpläne.

Teile der Planung

Bestandteile der Planungsgeschäfte sind:

  •  Richtpläne und Konzepte zur Nutzung des Bodens
  •  Überbauungsordnungen
  •  Erschliessungs- und Verkehrsfragen
  •  Grundlagen für Siedlung und Landschaft

Die nötigen Informations-, Mitwirkungs- und Auflageverfahren führt die Bau- und Werkabteilung im Auftrag der Volkswirtschaftskommission und des Einwohnergemeinderates durch. Die definitive Genehmigung des Planungsobjekts erteilt das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Bau- und Werkabteilung
Pfarrgasse 2
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 04
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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Auflageakten zur Ortsplanungsrevision

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