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Bauvoranfrage

Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben ist es vorteilhaft, bereits vor Einreichung des Baugesuches, bei der Bau- und Werkabteilung Abklärungen zu treffen.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Mit der Bauvoranfrage gibt die Bauherrschaft ihre Bauabsicht bekannt und ersucht die Baubewilligungsbehörde um eine Auskunft. Bauvoranfragen dienen der Vorabklärung über die Baubewilligungsfähigkeit eines Bauprojektes. Durch eine Bauvoranfrage werden jedoch weder Fristen gewahrt, noch wird bestimmt, nach welchem Recht dereinst das Baugesuch beurteilt werden wird.

Rechtliche Unverbindlichkeit

Die Auskunft auf eine Voranfrage ist somit generell rechtlich unverbindlich. Ebenso gibt es gegen Auskünfte auf Voranfragen keine Rechtsmittel, welche durch die Bauherrschaft ergriffen werden können.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Bau- und Werkabteilung
Pfarrgasse 2
2543 Lengnau BE


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Telefax: 032 654 71 99
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