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Baubewilligungsverfahren

Ein Bauvorhaben erfordert generell die Einreichung eines Baugesuches. Das Baugesuch ist zwingend auf dem amtlichen Gesuchsformular mit den nötigen Nebengesuchen und den Planunterlagen bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE einzureichen.

Baugesuch

Zu einem vollständigen Baugesuch gehören:

  • Ausgefülltes Baugesuchsformular mit den nötigen Unterschriften
  • Situationsplan mit Unterschrift des Kreisgeometers
  • Projektpläne im Massstab 1:100 oder 1:50, dh. Grundrisse Schnitte, Fassadenpläne und Umgebungsgestaltungsplan
  • Die nötigen Nebengesuche wie Gewässerschutzgesuch, energietechnischer Massnahmenachweis, etc.
  • Ausnahmegesuche, soweit nötig (mit Begründung)
  • Allfällig weitere Unterlagen zum Baugesuch wie Modelle, Berechnungen, Schattendiagramme, etc.

Profilierung

Gleichzeitig mit der Baugesuchseinreichung ist das Bauvorhaben zu profilieren. Die Profile haben zu kennzeichnen:

  • Gebäudeecken
  • Die Höhe der Fassaden (Schnittpunkt mit Oberkant Dachsparren)
  • Die Neigung der Dachlinien
  • Die Höhe von Oberkant Erdgeschossboden

Baubewilligungskompetenz

Die Baubewilligungskompetenz in der Einwohnergemeinde Lengnau BE obliegt je nach Bauvorhaben

  • der Bau- und Werkabteilung Lengnau
  • der Bau- und Werkkommission Lengnau (sofern Ausnahmebewilligungen notwendig sind)
  • dem Regierungsstatthalter (für Vorhaben mit einer Baukostensumme über 1 Mio Franken, Industriebauten, Gastgewerbe oder Bauten für Zwecke der Gemeinde)

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt Ihnen die Bau- und Werkabteilung gerne Auskunft.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Bau- und Werkabteilung
Pfarrgasse 2
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 04
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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