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Dispensationen

Die Eltern können ihre Kinder während höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Schulunterricht dispensieren.

Fünf Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Schulunterricht zu dispensieren.

 

Wenn Eltern von diesem Recht Gebrauch machen wollen, so haben sie die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer spätestens am Vortag über die Absenz zu informieren; Gründe für die Abwesenheit müssen nicht angegeben werden.

Zusätzliche Befreiung vom Schulbesuch

Bei zusätzlichen Dispensationen bis zu einer Schulwoche ist die Schulleitung zuständig.

 

Gesuche sind spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abwesenheit schriftlich der Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung abzugeben.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Schulverwaltung
Schulweg 3
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 653 78 80
E-Mail: schulleitung@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 11.30 Uhr


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