Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Schulunterricht zu dispensieren.
Wenn Eltern von diesem Recht Gebrauch machen wollen, so haben sie die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer spätestens am Vortag über die Absenz zu informieren; Gründe für die Abwesenheit müssen nicht angegeben werden.
