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Fundbüro

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie schriftlich, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann.

 

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Einwohnergemeinde Lengnau  BE abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Schlüssel usw. werden dem Finder nicht überlassen.
  • Die Finderin oder der Finder verliert ihre oder seine gesetzlichen Rechte und Ansprüche, wenn sie oder er die Fundsache oder den Finderlohn nicht innerhalb von fünf Jahren seit der Anzeige im Fundbüro abholt.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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