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Sterben und Tod
Wenn ein Familienmitglied verstirbt, ist dies mit viel Schmerz für die Angehörigen verbunden. Die folgenden Seiten informieren sie über die gesetzlichen Vorgaben sowie über Grabarten, Testament, Siegelung und den Friedhof in Lengnau.
Todesfall
Ist ein Mitglied Ihrer Familie gestorben? Was müssen Sie tun?
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Grabarten und Gebühren
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE stellt allen Verstorbenen, welche in Lengnau gesetzlichen Wohnsitz hatten, den Platz für ein Grab in Lengnau unentgeltlich zur Verfügung. Personen, die eine starke Beziehung zu Lengnau hatten, erhalten auf Gesuch hin und gegen Entrichtung einer Gebühr, den Platz für ein Grab auf dem Friedhof Lengnau.
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Siegelung
In die Kompetenz der Präsidialabteilung fallen alle Arbeiten des Siegelungswesens. Die Siegelungsbeauftragte hat gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen.
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Testament
Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tode des Erblasser oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzen Erben zu eröffnen.
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Friedhof
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE verfügt über einen parkähnlichen Friedhof. Dieser befindet sich im südlichen Teil des Dorfes. Bestandteil der grosszügigen Friedhofanlage bildet die Abdankungshalle.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 01 Öffnungszeiten: |
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