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Sterben und Tod

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, ist dies mit viel Schmerz für die Angehörigen verbunden. Die folgenden Seiten informieren sie über die gesetzlichen Vorgaben sowie über Grabarten, Testament, Siegelung und den Friedhof in Lengnau.

Todesfall

Ist ein Mitglied Ihrer Familie gestorben? Was müssen Sie tun?
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Grabarten und Gebühren

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE stellt allen Verstorbenen, welche in Lengnau gesetzlichen Wohnsitz hatten, den Platz für ein Grab in Lengnau unentgeltlich zur Verfügung. Personen, die eine starke Beziehung zu Lengnau hatten, erhalten auf Gesuch hin und gegen Entrichtung einer Gebühr, den Platz für ein Grab auf dem Friedhof Lengnau.
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Siegelung

In die Kompetenz der Präsidialabteilung fallen alle Arbeiten des Siegelungswesens. Die Siegelungsbeauftragte hat gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen.
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Testament

Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tode des Erblasser oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzen Erben zu eröffnen.
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Friedhof

Die Einwohnergemeinde Lengnau BE verfügt über einen parkähnlichen Friedhof. Dieser befindet sich im südlichen Teil des Dorfes. Bestandteil der grosszügigen Friedhofanlage bildet die Abdankungshalle.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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