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Testament

Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tode des Erblasser oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzen Erben zu eröffnen.

Testament deponieren

Jeder Einwohner der Einwohnergemeinde Lengnau BE kann zur sicheren Aufbewahrung sein Testament bei der Präsidialabteilung Lengnau gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegen. Die Sachbearbeiter der Präsidialabteilung quittieren den Empfang des Testamentes und deponieren dieses im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser das Testament wieder abholen.

Testament eröffnen

Sämtliche Testamente oder Schriftstücke, die als Testament angesehen werden können, sind im Todesfalle einer Person unverzüglich der Präsidialabteilung einzuliefern. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar. Zur Eröffnung von Erbverträgen und Eheverträgen sind im Kanton Bern ausschliesslich Notare zuständig.

 

Die Präsidialabteilung stellt die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest. Der Einwohnergemeinderat Lengnau BE eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie den Legatnehmern das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testamentes, Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.

Erbrechtliche Bescheinigungen

Weiter stellt der Einwohnergemeinderat Lengnau BE Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Der Einwohnergemeinderat ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.

 

Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich ein bernischer

Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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