Nach einem Todesfall kontaktiert die Siegelungsbeauftragte die Angehörigen, die Erben, den Beistand oder eine dem Verstorbenen nahestehende Perosn. Sie erstellen mit dieser zusammen das Siegelungsprotokoll.
Die Siegelungsbeauftragte befasst sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellt die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leitet vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.
