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Siegelung

In die Kompetenz der Präsidialabteilung fallen alle Arbeiten des Siegelungswesens. Die Siegelungsbeauftragte hat gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen.

Nach einem Todesfall kontaktiert die Siegelungsbeauftragte die Angehörigen, die Erben, den Beistand oder eine dem Verstorbenen nahestehende Perosn. Sie erstellen mit dieser zusammen das Siegelungsprotokoll.

 

Die Siegelungsbeauftragte befasst sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellt die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leitet vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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