Grabarten und Gebühren
Die Einwohnergemeinde Lengnau BE stellt allen Verstorbenen, welche in Lengnau gesetzlichen Wohnsitz hatten, den Platz für ein Grab in Lengnau unentgeltlich zur Verfügung. Personen, die eine starke Beziehung zu Lengnau hatten, erhalten auf Gesuch hin und gegen Entrichtung einer Gebühr, den Platz für ein Grab auf dem Friedhof Lengnau.
Die Friedhofanlage ist unterteilt
- in eine Abteilung Reihengräber für Erdbestattungen der Erwachsenen
- in eine Abteilung Reihengräber für Erdbestattungen der Kinder
- in eine Abteilung Urnengräber
- in eine Abteilung Familiengräber
- in eine Abteilung Gemeinschaftsurnengräber