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Todesfall

Ist ein Mitglied Ihrer Familie gestorben? Was müssen Sie tun?

Rufen Sie den behandelnden Arzt oder den diensthabenden Notfallarzt an. Er stellt Ihnen eine Todesbescheinigung aus. Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, so kann ein Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten für Sie übernehmen.

Melden Sie den Todesfall binnen zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes. Vergessen Sie nicht Familienbüchlein, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Todesbescheinigung mitzubringen. Weitere Auskünfte kann Ihnen das Zivilstandsamt erteilen.

Wenn die Person auf ungewöhnliche Art und Weise gestorben ist, so verständigen Sie vorderhand die Polizei.

 

Ist der Tod im Spital, Seniorenresidenz, Altersheim, etc. eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


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Mittwoch
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Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
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Freitag
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